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Fondsanbieter rudern bei Nachhaltigkeitsbewertung zurück

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Die Offenlegungsverordnung regelt in der Europäischen Union seit 2021, das Fondsanbieter die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte bewerten müssen. Nun haben eine Reihe von Fondsemittenten die Einstufung ihre Fonds nach unten angepasst.

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Fondsanbieter rudern bei Nachhaltigkeitsbewertung zurück

Die Offenlegungsverordnung regelt in der Europäischen Union seit 2021, das Fondsanbieter die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte bewerten müssen. Nun haben eine Reihe von Fondsemittenten die Einstufung ihre Fonds nach unten angepasst.

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