JA zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen Der Ausbau der Autobahnen wird nicht mit gewöhnlichen Steuern finanziert, sondern nach dem Verursacherprinzip direkt von den Nutzerinnen und Nutzern der Strasseninfrastruktur gespiesen – u.a. mit dem Ertrag der Autobahn-Vignette oder beim Tanken an der Zapfsäule. Diese Finanzierungsweise ist aus libertärer Sicht zu begrüssen und sollte auch auf andere Bereiche angewandt werden. Da durch die Staureduktion volkswirtschaftliche Kosten gesenkt werden können, die Bevölkerung seit 1990 um ca. 2 Millionen angewachsen ist und das Bereitstellen einer guten Infrastruktur eine der wenigen vertretbaren Staatsaufgaben ist (auch wenn eine vollständige Privatisierung selbstverständlich besser wäre), empfehlen wir die
Topics:
Martin Hartmann considers the following as important: Abstimmungen & Wahlen, Aktuelles
This could be interesting, too:
Martin Hartmann writes Das Erfolgsgeheimnis der Schweiz
Martin Hartmann writes Liberales Quiz und Chatbot
Martin Hartmann writes Free Speech Union Switzerland (FSUS)
Rainer Fassnacht writes Erzwungene Transformation – das große Missverständnis
JA zum Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
Der Ausbau der Autobahnen wird nicht mit gewöhnlichen Steuern finanziert, sondern nach dem Verursacherprinzip direkt von den Nutzerinnen und Nutzern der Strasseninfrastruktur gespiesen – u.a. mit dem Ertrag der Autobahn-Vignette oder beim Tanken an der Zapfsäule. Diese Finanzierungsweise ist aus libertärer Sicht zu begrüssen und sollte auch auf andere Bereiche angewandt werden. Da durch die Staureduktion volkswirtschaftliche Kosten gesenkt werden können, die Bevölkerung seit 1990 um ca. 2 Millionen angewachsen ist und das Bereitstellen einer guten Infrastruktur eine der wenigen vertretbaren Staatsaufgaben ist (auch wenn eine vollständige Privatisierung selbstverständlich besser wäre), empfehlen wir die Vorlage zur Annahme.
JA zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
Bei dieser Änderung handelt es sich einmal mehr um ein Thema, das aus libertärer Sicht nicht eindeutig zu beurteilen ist. Aus freiheitlicher Sicht steht auch im Mietrecht die Vertragsfreiheit (insbesondere Vertragsinhaltsfreiheit) im Vordergrund: Die Parteien sollten bei der Gestaltung des Mietverhältnisses und insbesondere der Untermiete frei sein. Konkret hiesse das, dass es Sache des Eigentümers (Vermieters) wäre, zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Formvorschriften er eine Untermiete zulassen möchte.
Die vorgeschlagene Änderung des Mietrechts beinhaltet nun einerseits einen gewissen Formzwang bei der Untermiete. Diese bedürfte künftig der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Das Mietrecht wird damit etwas bürokratischer.
Andererseits würde das geänderte Mietrecht die Position des Vermieters im Sinne der Vertragsfreiheit verbessern. Aktuell ist es so, dass eine Untermiete grundsätzlich immer möglich ist und sie der Vermieter nur in ganz konkreten Fällen verweigern kann. Neu würde dieses Recht auch bestehen, wenn die Untermiete länger als zwei Jahre dauert oder andere rechtfertigende Gründe vorliegen.
Unter Abwägung dieser beiden Gesichtspunkte ist festzuhalten, dass die Vorlage nicht den freiheitlichen Idealzustand schafft und die Regelung der Untermiete vollständig den Parteien überlässt, aber immerhin einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, denn es ist nicht einzusehen, weshalb der Vermieter eine Untervermietung seines Eigentums nicht auch ganz grundsätzlich ablehnen darf.
JA zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Eigenbedarf)
Eine weitere Änderung im Mietrecht soll die Voraussetzungen an die Geltendmachung des Eigenbedarfs lockern. Aus freiheitlicher Sicht ist die Bedeutung des Eigentums unbestritten. Es ist daher nur plausibel, dass Eigentümer ihre Räume nach eigenem Gutdünken nutzen dürfen, ohne dass sie durch starre Vorschriften daran gehindert werden. Selbstverständlich gilt auch aus freiheitlicher Sicht, dass Verträge (in diesem Fall die bestehenden Mietverträge) einzuhalten sind und dass bei vorzeitiger Kündigung ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Dies ist auch nach der Änderung der Fall.
NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)
Das Gesundheitssystem ist krank. Ursachen darin liegen im Einheitstarif und fixem Leistungskatalog der Grundversicherung. Es findet kein Wettbewerb statt. Die Versicherungen, Spitäler, Ärzte und Apotheken haben keine Anreize das für sie sehr profitable System zu ändern.
Dieser Unwillen zu Reformen lässt die Preise stetig steigen. Anreize für ambulante Behandlungen wie sie die Vorlage vorsieht sind nur ein Randthema. Die LP fordert eine volle Liberalisierung des Gesundheitssystems. Die Vorlage ist nur Pflästerlipolitik ohne Wirkung und daher abzulehnen.