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Fondsanbieter rudern bei Nachhaltigkeitsbewertung zurück

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Die Offenlegungsverordnung regelt in der Europäischen Union seit 2021, das Fondsanbieter die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte bewerten müssen. Nun haben eine Reihe von Fondsemittenten die Einstufung ihre Fonds nach unten angepasst.

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Die Offenlegungsverordnung regelt in der Europäischen Union seit 2021, das Fondsanbieter die Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte bewerten müssen. Nun haben eine Reihe von Fondsemittenten die Einstufung ihre Fonds nach unten angepasst.

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