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Verwaltung von Unternehmensstammdaten und Zugang zu Gebäudeinformationen des Bundes werden vereinfacht

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04.03.2022 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Diese setzt den Grundstein für die weitere Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes im Bereich Unternehmen. So schafft sie Klarheit und Transparenz rund um die Definition und die Bearbeitung dieser Daten. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht die Erweiterung der im Internet öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärkt so das Potential des Referenzinformationssystems GWR.  Neben zahlreichen Daten fachspezifischer Natur –

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04.03.2022 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. März 2022 die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Diese setzt den Grundstein für die weitere Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes im Bereich Unternehmen. So schafft sie Klarheit und Transparenz rund um die Definition und die Bearbeitung dieser Daten. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht die Erweiterung der im Internet öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärkt so das Potential des Referenzinformationssystems GWR. 

Neben zahlreichen Daten fachspezifischer Natur – wie etwa Angaben über das Einkommen und Vermögen natürlicher Personen für die Steuerverwaltung oder Informationen über die Arbeitsunfähigkeit von Personen für das Sozialversicherungsamt – gibt es beim Bund einen Kernbestand von sogenannten «Stammdaten», die unabhängig vom Fachgebiet grundsätzlich für alle Verwaltungsbehörden von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei namentlich um Daten, die der eindeutigen Identifikation natürlicher oder juristischer Personen dienen.

Im Zeitalter der Digitalisierung erscheint es nun jedoch nicht mehr sinnvoll, dass jede Verwaltungseinheit individuell in einer eigenen Datenbank dieselben Stammdaten führt und pflegt. Dies gilt auch für die Stammdaten von Unternehmen, die künftig gemeinsam bewirtschaftet und den Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. 

«Once Only» auch bei Unternehmensstammdaten

Dazu wird in der BURV nun transparent und klar geregelt, welche konkreten Informationen zu den Unternehmensstammdaten gehören. Denn diese sollen in Zukunft über elektronische Schnittstellen sämtlichen Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Damit wird ein erster Schritt bei der Umsetzung der bundesrätlichen Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes  vom 19. Dezember 2018 bzw. der Umsetzung des Once-Only-Prinzips  gemacht, wonach die Verwaltung Daten bei jeder Person oder jedem Unternehmen möglichst nur einmal erheben soll. Der Bundesrat hat heute einen entsprechenden Ergebnisbericht zur Kenntnis genommen und den weiteren Ausbau beauftragt. (Siehe Mitteilung der Bundeskanzlei, Link unten).

Zudem werden neu die für das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) relevanten Grundbegriffe der örtlichen und rechtlichen Einheit sowie des Unternehmens definiert und einzelne Artikel aus Transparenz und Klärungsgründen etwas angepasst.

Neu mehr GWR-Daten öffentlich zugänglich

Die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) dienen als Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen sowohl für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung (Art. 1 VGWR) wie auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (Art. 1 Abs. 2 VGWR).

Bei der Totalrevision dieser Verordnung im Jahr 2017 wurden die öffentlich zugänglichen Daten des Wohnungswesens (Berechtigungsstufe A) relativ restriktiv definiert. Um der heutigen Situation gerecht zu werden, sollen nun zusätzliche Informationen darunterfallen.

Damit wird die Voraussetzung geschaffen für E-Government-Dienste wie etwa den Nationalen Umzugsservice (eUmzug): alle Bürgerinnen und Bürger, die umziehen, können dort angeben, in welche Wohnung sie umziehen. Dies erfordert jedoch genügend öffentlich zugängliche Daten zu den Wohnungen, damit diese eindeutig identifiziert werden können.

Ausserdem werden neu auch gebäudetechnische Installationen öffentlich zugänglich gemacht. So können die Daten der Heizsysteme für das Monitoring des CO2-Ausstosses der Gebäude vereinfacht zur Verfügung gestellt werden.


Download Medienmitteilung

Verwaltung von Unternehmensstammdaten und Zugang zu Gebäudeinformationen des Bundes werden vereinfacht
(PDF, 2 Seiten, 300 kB)


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