Sunday , October 6 2024
Home / Cash / Hochrechnung: 62 Prozent Ja zum Diskriminierungsartikel

Hochrechnung: 62 Prozent Ja zum Diskriminierungsartikel

Summary:
Das sagte Lukas Golder von gfs.bern um 12.30 Uhr im Fernsehen SRF. Der Fehlerbereich liegt bei plus/minus 3 Prozent. Damit wird die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert. Heute schützt Artikel 161bis des Strafgesetzbuches vor Diskriminierung und Hetze wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie oder Religion. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das ist künftig auch bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung der Fall. SVP und EDU dagegen Dagegen stellten sich die SVP und die EDU. Bereits in den Umfragen zeigte sich jedoch, dass die Gegnerinnen und Gegner einen schweren Stand haben würden. In der letzten SRG-Trendbefragung sprachen sich 65 Prozent für die Vorlage aus, in jener von Tamedia 69 Prozent. Das Ja ist gemäss

Topics:
Cash News considers the following as important:

This could be interesting, too:

Acemaxx-Analytics writes Atlas of Finance

Cash - "Aktuell" | News writes Neue Regeln für Zweitwohnungen und anderes: Das ändert sich im Oktober in der Schweiz

Investec writes Swiss inflation dips below 1 percent for first time in three years

Cash - "Aktuell" | News writes Benzin und Diesel in der Schweiz so billig wie seit drei Jahren nicht mehr

Das sagte Lukas Golder von gfs.bern um 12.30 Uhr im Fernsehen SRF. Der Fehlerbereich liegt bei plus/minus 3 Prozent.

Damit wird die Anti-Rassismus-Strafnorm erweitert. Heute schützt Artikel 161bis des Strafgesetzbuches vor Diskriminierung und Hetze wegen der Zugehörigkeit zu einer Rasse, Ethnie oder Religion. Wer dagegen verstösst, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Das ist künftig auch bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung der Fall.

SVP und EDU dagegen

Dagegen stellten sich die SVP und die EDU. Bereits in den Umfragen zeigte sich jedoch, dass die Gegnerinnen und Gegner einen schweren Stand haben würden. In der letzten SRG-Trendbefragung sprachen sich 65 Prozent für die Vorlage aus, in jener von Tamedia 69 Prozent. Das Ja ist gemäss der Hochrechnung nun etwas weniger deutlich ausgefallen, aber deutlicher als die Einführung der Strafnorm 1994. Damals hatten 55 Prozent Ja gestimmt.

Mit dem Ja setzt sich für die SVP eine Serie von Abstimmungsniederlagen fort: In den letzten Jahren scheiterte die Partei sowohl mit ihren Initiativen - zuletzt mit der Selbstbestimmungsinitiative - als auch mit Referenden wie jenem gegen die AHV-Steuervorlage oder das neue Waffenrecht, welche sie unterstützte.

Debatte über freie Meinungsäusserung

Der Abstimmungskampf drehte sich um die Meinungsäusserungsfreiheit und deren Grenzen. Die Gegnerinnen und Gegner einer Erweiterung der Strafnorm sprachen von einem "Zensurgesetz".

Meinungsäusserungsfreiheit umfasse das Recht, Dinge zu sagen, die anderen nicht passten, argumentieren sie. Dieses dürfe nicht eingeschränkt werden. Bei der Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verfing das Argument aber offenbar nicht.

"Hass ist keine Meinung"

Die Befürworterinnen und Befürworter betonten, auch für sie sei die Meinungsäusserungsfreiheit ein hohes Gut. Diese gelte aber nicht absolut. In der Verfassung stehe ebenso, dass die Würde des Menschen zu achten und zu schützen sei.

Man könne sich nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen, um die Menschenwürde anderer anzugreifen. "Hass ist keine Meinung", lautete der Slogan dazu. Die Gesetzesänderung angestossen hatte der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard. Der Bundesrat und das Parlament befürworteten diese.

Was ist noch erlaubt?

Bereits heute macht sich unter Umständen strafbar, wer Einzelpersonen oder klar definierte Gruppen herabwürdigt. Wer dagegen "die Homosexuellen" herabwürdigt, hat nichts zu befürchten. Das wird sich nun ändern.

Was genau noch erlaubt und was verboten sein wird, sorgte im Abstimmungskampf für Kontroversen. Die Auslegung wird Sache der Gerichte sein. Die Anti-Rassismus-Strafnorm hat in der heutigen Form zu durchschnittlich 24 Verurteilungen pro Jahr geführt.

Keine Leistungsverweigerung

Gemäss der Praxis des Bundesgerichts müssen die diskriminierenden Äusserungen öffentlich sein und vorsätzlich, damit sich jemand strafbar macht. Ausserdem müssen sie so heftig sein, dass sie den Kern der Menschenwürde tangieren. Witze am Stammtisch sind nicht betroffen, sofern Unbeteiligte nicht mithören müssen. Auch wer sich beispielsweise öffentlich gegen die Ehe für homosexuelle Paare ausspricht, riskiert keine Strafe.

Bestraft werden könnte dagegen Hetze gegen "die Homosexuellen" im Internet. Eine Strafe würde auch riskieren, wer jemandem aufgrund der sexuellen Orientierung eine Leistung verweigert, die für die Allgemeinheit bestimmt ist.

Keine Sonderrechte

Die Gegnerinnen und Gegner sprachen von Sonderrechten für Homo- und Bisexuelle, obwohl jede sexuelle Orientierung unter die Bestimmung fällt. Allerdings sind vor allem Homosexuelle Hass und Gewalt wegen ihrer sexuellen Orientierung ausgesetzt. Deshalb sei mehr Schutz nötig, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter. Hass und Hetze bereiteten den Boden für physische Gewalt.

Das Thema "Homosexualität" wird die Politik weiterhin beschäftigen. Als nächstes steht im Parlament die Beratung zur Vorlage "Ehe für alle" an. Diese würde es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, eine Ehe zu schliessen. Heute können diese ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen. Zudem besteht in eingetragenen Partnerschaften kein Recht auf die gemeinschaftliche Adoption von Kindern.

(AWP)

About Cash News
Cash News
Alles über Wirtschaft & Finanzen: CASH - die grösste Schweizer Finanzplattform mit News, Börsenkursen und Online Trading zu Top-Konditionen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *