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Kinderbetreuungsabzug – Abstimmung vom 27. September 2020

Summary:
Ausgangslage Das Parlament und der Bundesrat wollen Familien durch eine Erhöhung des maximalen Abzugs bei der direkten Bundessteuer für die Drittbetreuung von Kindern entlasten. Der maximale Abzug soll so von CHF 10‘100 auf CHF 25‘000 erhöht werden. Das Parlament will noch weitergehen und hat den allgemeinen Abzug für Kinder bei der direkten Bundessteuer von CHF 6‘500 auf CHF 10‘000 erhöht. Das Parlament möchte mit der Vorlage in erster Linie die Familien steuerlich entlasten und somit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Mit der Erhöhung der beiden Abzüge werden die Familien mit ca. CHF 380 Millionen entlastet. Gemäss dem Bund profitieren damit rund 60 % der Familien von tieferen Steuern, da die restlichen 40 % der Familien keine direkten Bundessteuern bezahlen.

Topics:
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Ausgangslage

Das Parlament und der Bundesrat wollen Familien durch eine Erhöhung des maximalen Abzugs bei der direkten Bundessteuer für die Drittbetreuung von Kindern entlasten. Der maximale Abzug soll so von CHF 10‘100 auf CHF 25‘000 erhöht werden. Das Parlament will noch weitergehen und hat den allgemeinen Abzug für Kinder bei der direkten Bundessteuer von CHF 6‘500 auf CHF 10‘000 erhöht.

Das Parlament möchte mit der Vorlage in erster Linie die Familien steuerlich entlasten und somit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Mit der Erhöhung der beiden Abzüge werden die Familien mit ca. CHF 380 Millionen entlastet. Gemäss dem Bund profitieren damit rund 60 % der Familien von tieferen Steuern, da die restlichen 40 % der Familien keine direkten Bundessteuern bezahlen.

Befürworter der Vorlage stellen sich hinter die Ziele des Parlaments und halten fest, dass eine Reduktion der Steuerlast gerade in der heutigen Situation mit der Corona Pandemie notwendig sei und es die Institution der Familie zu schützen gelte. Gegner der Vorlage verweisen darauf, dass nur Gutverdiener (jene die Bundessteuern bezahlen) von der Vorlage profitieren würden.

up! beschliesst Enthaltung.

Argumentarium

Aus liberaler Sicht scheint eine tiefere Steuerbelastung durchaus eine lohnenswerte Sache zu sein. Die privaten Haushalte können selbst besser entscheiden, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen wollen, als der Staat. Die Argumentation der Gegner der Vorlage, die dem Vorhaben Ungerechtigkeit vorwerfen, da nur 60 % der Familien davon profitieren würden, ist nicht ganz schlüssig. Es liegt in der Natur der Sache, dass nur jene von Steuersenkungen profitieren, die überhaupt Steuern bezahlen. Würde man so der Argumentation der Gegner folgen, dürfte man nie die Steuern senken – eine völlig absurde Vorstellung.

Eine andere Frage ist, wieso es eine staatliche Förderung von Familien brauchen sollte. Die Gründung einer Familie ist eine private Angelegenheit. Es steht jedem Individuum frei, ob es zusammen mit anderen Individuen sich dazu entscheidet, eine Familie zu gründen oder nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Staates eine Wertung dieser Entscheidung mittels steuerlicher Anreize vorzunehmen. Wer eine Familie gründen möchte, muss für diese auch verantwortlich sein. Die Politik kann diese Verantwortung nicht einfach an den Steuerzahler delegieren.

Die Problematik der Vorlage geht jedoch noch tiefer. Im Kern will sie, dass eine Gruppe von Personen nun steuerlich begünstigt werden soll, weil sie Merkmale aufweist, die von einer Mehrheit in Parlament und Regierung als förderungswürdig angesehen wird. Der Staat soll aber eben nicht der Gesellschaft seine Vorstellungen aufzwingen, die Menschen sind mündig genug, um ihre eigenen Entscheide zu treffen.

Eine generelle Senkung der direkten Bundessteuer wäre der hier besprochenen Vorlage vorzuziehen.

Da up! sich stets für eine Reduktion der steuerlichen Belastung ausgesprochen hat, aber staatlich geförderte Familienbilder klar ablehnt, hat die Partei die Enthaltung zu dieser Vorlage beschlossen.

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