Bei den Verurteilten handelt es sich um vier Chilenen und einen Kubaner im Alter von 25 bis 44 Jahren. Der Anführer der Bande, ein 36-jähriger Chilene, muss für 36 Monate ins Gefängnis. Der Wiederholungstäter hatte eben erst eine 18-monatige Freiheitsstrafe in Frankreich verbüsst. Zwei Komplizen verurteilte das Bezirksgericht Waadt Ost zu Freiheitsstrafen von 30 Monaten. 15 davon müssen sie im Gefängnis absitzen. 15 Monate wurden bedingt bei fünf Jahren Bewährung ausgesprochen. Ein weiteres Bandenmitglied muss 18 Monate ins Gefängnis. 18 Monate wurden als bedingte Strafe bei fünf Jahren Bewährung verhängt. Zudem verwies das Gericht die vier Männer für einen Zeitraum von zehn Jahren des Landes. Ein fünfter, bei den Verbrechen weniger aktiver Komplize muss nicht ins Gefängnis. Er kam mit
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Bei den Verurteilten handelt es sich um vier Chilenen und einen Kubaner im Alter von 25 bis 44 Jahren. Der Anführer der Bande, ein 36-jähriger Chilene, muss für 36 Monate ins Gefängnis. Der Wiederholungstäter hatte eben erst eine 18-monatige Freiheitsstrafe in Frankreich verbüsst.
Zwei Komplizen verurteilte das Bezirksgericht Waadt Ost zu Freiheitsstrafen von 30 Monaten. 15 davon müssen sie im Gefängnis absitzen. 15 Monate wurden bedingt bei fünf Jahren Bewährung ausgesprochen.
Ein weiteres Bandenmitglied muss 18 Monate ins Gefängnis. 18 Monate wurden als bedingte Strafe bei fünf Jahren Bewährung verhängt. Zudem verwies das Gericht die vier Männer für einen Zeitraum von zehn Jahren des Landes.
Ein fünfter, bei den Verbrechen weniger aktiver Komplize muss nicht ins Gefängnis. Er kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei fünfjähriger Bewährung davon. Die Angeklagten waren geständig. Ihre Beute bestand hauptsächlich aus Uhren, Schmuck, Kleidung, elektronischen Geräten und Bargeld.
(SDA)