(Foto pixelio.de PD bearb. GS) Die Aufsichtsbehörden der Schweiz und Hong Kongs wollen den gegenseitigen Marktzugang für Fonds fördern. Die FINMA und die Securities and Futures Commission of Hong Kong (SFC) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der sie die jeweiligen Aufsichtsregimes über Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und Effektenfonds grundsätzlich als gleichwertig anerkennen. Dies schafft die Grundlage, dass bewilligte Schweizer Vermögensverwalter in Hongkong an Publikumsanleger vertriebene kollektive Kapitalanlagen verwalten dürfen. Dies gilt einerseits für Fonds, die unter Hong Kong-Recht oder unter dem in Hong Kong anerkannten Recht von Drittstaaten ausgegeben wurden (z.B. UCITS aus bestimmten Jurisdiktionen). Andererseits können neu auch Schweizer Effektenfonds, die in Hong Kong bisher nicht zum Vertrieb an Retailkunden zugelassen waren, vertrieben werden. Bewilligte Marktteilnehmer aus Hongkong erhalten denselben Zugang zum Schweizer Markt. Die FINMA und Hong Kong SFC informieren auf ihren Internetseiten über die Modalitäten der Vertriebszulassung in der jeweiligen anderen Jurisdiktion.
Topics:
investrends.ch considers the following as important: FINMA, News, NL News
This could be interesting, too:
Cash - "Aktuell" | News writes Diese Schweizer Aktien haben seit dem «Schocktober» 2023 die grössten Gewinne erzielt
Cash - "Aktuell" | News writes Aktien Europa Schluss: Kursrutsch geht weiter
Cash - "Aktuell" | News writes SMI deutlich schwächer – negative Monatsbilanz
Cash - "Aktuell" | News writes Dax-Korrektur hält an – Gute News verpuffen
Die Aufsichtsbehörden der Schweiz und Hong Kongs wollen den gegenseitigen Marktzugang für Fonds fördern.
Die FINMA und die Securities and Futures Commission of Hong Kong (SFC) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, in der sie die jeweiligen Aufsichtsregimes über Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und Effektenfonds grundsätzlich als gleichwertig anerkennen. Dies schafft die Grundlage, dass bewilligte Schweizer Vermögensverwalter in Hongkong an Publikumsanleger vertriebene kollektive Kapitalanlagen verwalten dürfen. Dies gilt einerseits für Fonds, die unter Hong Kong-Recht oder unter dem in Hong Kong anerkannten Recht von Drittstaaten ausgegeben wurden (z.B. UCITS aus bestimmten Jurisdiktionen). Andererseits können neu auch Schweizer Effektenfonds, die in Hong Kong bisher nicht zum Vertrieb an Retailkunden zugelassen waren, vertrieben werden.
Bewilligte Marktteilnehmer aus Hongkong erhalten denselben Zugang zum Schweizer Markt. Die FINMA und Hong Kong SFC informieren auf ihren Internetseiten über die Modalitäten der Vertriebszulassung in der jeweiligen anderen Jurisdiktion.