Summary:
Die Sanktionskommission der SIX Group hat gegen die im Sportartikelgeschäft investierte Beteiligungsgesellschaft Airesis eine Busse von 50’000 Franken verhängt. Als Grund nennt die SIX eine "grobfahrlässige Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität."
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Die Sanktionskommission der SIX Group hat gegen die im Sportartikelgeschäft investierte Beteiligungsgesellschaft Airesis eine Busse von 50’000 Franken verhängt. Als Grund nennt die SIX eine "grobfahrlässige Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität."
Die Sanktionskommission der SIX Group hat gegen die im Sportartikelgeschäft investierte Beteiligungsgesellschaft Airesis eine Busse von 50’000 Franken verhängt. Als Grund nennt die SIX eine "grobfahrlässige Verletzung der Vorschriften zur Ad hoc-Publizität."
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