Ein rechtzeitiges Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 sei gegenüber der entworfenen Zwischenlösung klar zu bevorzugen, schreibt die Regierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative. Der vorliegende Entwurf dürfe nicht dazu führen, die parlamentarische Debatte zur Totalrevision des CO2-Gesetzes weiter zu verzögern. Der Erlassentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek) sieht vor, dass die seit dem 1. Juli 2008 geltenden und bis Ende 2020 befristeten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe weiter gewährt werden. Zwar sollen die Massnahmen dereinst mit dem totalrevidierten CO2-Gesetz in anderer Form wirken. Das Reformprojekt wird aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die
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Ein rechtzeitiges Inkrafttreten auf den 1. Januar 2021 sei gegenüber der entworfenen Zwischenlösung klar zu bevorzugen, schreibt die Regierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative. Der vorliegende Entwurf dürfe nicht dazu führen, die parlamentarische Debatte zur Totalrevision des CO2-Gesetzes weiter zu verzögern.
Der Erlassentwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek) sieht vor, dass die seit dem 1. Juli 2008 geltenden und bis Ende 2020 befristeten Steuererleichterungen für umweltschonende Treibstoffe weiter gewährt werden.
Zwar sollen die Massnahmen dereinst mit dem totalrevidierten CO2-Gesetz in anderer Form wirken. Das Reformprojekt wird aber voraussichtlich nicht rechtzeitig in Kraft treten. Die Urek will deshalb die Steuererleichterungen bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes verlängern, längstens bis Ende Dezember 2021.
Wirksame Massnahmen
Minderheiten der Kommission wollen sicherstellen, dass Massnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen über 2021 weitergeführt und verschärft werden, falls keine Totalrevision des CO2-Gesetzes erfolgen sollte. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart zurück, welcher die Umweltkommissionen beider Räte zugestimmt hatten. Burkart argumentierte, dank der Steuererleichterungen sei der Verbrauch alternativer Treibstoffe stark gestiegen, und diese erzeugten weniger CO2 als Benzin und Diesel.
Gemäss geltendem Recht ist für Erd- und Flüssiggas zur Verwendung als Treibstoff die Mineralölsteuer pro Liter 40 Rappen tiefer als jene für Benzin und Diesel. Für biogene Treibstoffe wird eine Steuererleichterung auf Gesuch hin gewährt, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. So müssen die biogenen Treibstoffe vom Anbau der Rohstoffe bis zum Verbrauch erheblich weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als fossiles Benzin.
mk
(AWP)