Ll – Zwischen den Linken und der FDP ist im Kanton Zürich ein erbitterter Kampf um das Wassergesetz entbrannt. Während die einen Schreien: "Nein zur Privatisierung des Wassers". Und die anderen lautstark beschwichtigen, mischt sich die radikal liberale up! sachlich ein. Die kleine Partei findet das Gesetz nicht liberal und lehnt es ab. Auf ihrer Webseite weist up!zürich daraufhin, die Abstimmungsvorlage vom 10. Februar 2019 vermenge verschieden Themen wie Wasserversorgung, Umweltschutz und Hochwasserschutz in einem Gesetz mit über 100 Artikeln. Eine vernünftige Darstellung in den
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ll – Zwischen den Linken und der FDP ist im Kanton Zürich ein erbitterter Kampf um das Wassergesetz entbrannt. Während die einen Schreien: "Nein zur Privatisierung des Wassers". Und die anderen lautstark beschwichtigen, mischt sich die radikal liberale up! sachlich ein. Die kleine Partei findet das Gesetz nicht liberal und lehnt es ab.
Auf ihrer Webseite weist up!zürich daraufhin, die Abstimmungsvorlage vom 10. Februar 2019 vermenge verschieden Themen wie Wasserversorgung, Umweltschutz und Hochwasserschutz in einem Gesetz mit über 100 Artikeln. Eine vernünftige Darstellung in den Abstimmungsunterlagen und Information des Stimmbürgers sei dadurch unmöglich und die Einheit der Materie sei nicht gewährleistet.
Anti-liberales Gesetz
Auch wenn man zwischen den Zeilen lesen muss, wird einem bei der Erklärung der libertären Partei klar, das aktuelle Gesetz ist liberaler als das vermutlich neue. So informiert up!:
Der Hauptstreitpunkt "Privatisierung" ist ein Scheingefecht. Nach bisherigem Recht war es den Gemeinden möglich, Private an der Wasserversorgung zu beteiligen oder diese sogar zu 100% an Private zu übertragen. Nach dem neuen Wassergesetz wird die Gemeinde verpflichtet, die Mehrheit der Anteile zu halten sowie mindestens zwei Drittel der Stimmrechte. Zudem dürfen Wasserwerke weiterhin nur kostendeckend wirtschaften und keine Gewinne ausschütten, was die Beteiligung an der Wasserversorgung für Private unattraktiv macht und die längst überfällige Privatisierung der Wasserwirtschaft weiterhin verhindert.
Das Wassergesetz enthält zahlreiche Einschränkungen der Nutzungs- und Eigentumsrechte privater Grundbesitzer zugunsten von Naturschutz und Hochwasserschutz. Darüber hinaus räumt das Gesetz der Gemeinde für Wasserbauprojekte ein Enteignungsrecht ein unter gleichzeitigem Ausschluss des Einspracherechts und öffnet staatlicher Willkür bei Enteignungen dadurch Tür und Tor.
Die Wasserversorgung kann kostengünstiger und effizienter durch Private bereitgestellt werden. Hochwasser- und Umweltschutz sind Aufgabe der Grundeigentümer. Das Gesetz liberalisiert die Wasserversorgung nicht, sondern verhinder eine Privatisierung nachhaltig und ist deshalb abzulehnen.
Darum empfiehlt die kleine Partei ein Nein.