Blick auf das Bundeshaus in Bern. (Bild: Pixabay) Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gegenüber konkurrierenden ausländischen Finanzplätzen verbessern. Neue Bestimmungen sollen die Markteinführung von innovativen Produkten erleichtern. Die Schweiz als global bedeutsamer Finanzplatz könnte ihr Potenzial im Bereich der kollektiven Anlagen noch stärker ausschöpfen. Der Bundesrat beauftragte an seiner Sitzung vom 5. September 2018 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Erarbeitung einer Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision bis Mitte 2019. Mit der Einführung einer Kategorie von Fonds im Kollektivanlagengesetz, die keiner Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische
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Der Bundesrat will die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gegenüber konkurrierenden ausländischen Finanzplätzen verbessern. Neue Bestimmungen sollen die Markteinführung von innovativen Produkten erleichtern.
Die Schweiz als global bedeutsamer Finanzplatz könnte ihr Potenzial im Bereich der kollektiven Anlagen noch stärker ausschöpfen. Der Bundesrat beauftragte an seiner Sitzung vom 5. September 2018 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit der Erarbeitung einer Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision bis Mitte 2019.
Mit der Einführung einer Kategorie von Fonds im Kollektivanlagengesetz, die keiner Genehmigungspflicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterliegen, könnten innovative Produkte viel rascher und kostengünstiger auf den Markt gebracht werden. Diese neue Kategorie von Fonds (Limited Qualified Investment Funds oder L-QIF) wäre qualifizierten Anlegern wie etwa den Pensionskassen und den Versicherern vorbehalten. Die Vorlage, für die ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden wird, nimmt ein Anliegen der Finanzbranche auf, für das sich auch ein kürzlich eingereichter parlamentarischer Vorstoss (Motion Noser 18.3505) einsetzt.