Wer sich in Liechtenstein einbürgern lassen will, muss die angestammte Staatsbürgerschaft aufgeben. Das könnte sich ändern, wenn die Stimmberechtigten im Fürstentum am Sonntag der Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes zustimmen. Mit dem revidierten Gesetz soll die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung eingeführt werden. Das betrifft aber nicht alle Einbürgerungswilligen. Neu bei einer Annahme der Gesetzesänderung nicht auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten müssen ausdrücklich Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz. Zunächst war in der Regierungsvorlage vorgesehen, dass alle, die sich einbürgern lassen wollen, die bisherige Staatsbürgerschaft behalten können. Das Parlament, der Landtag, schränkte den Kreis dann auf Schweizer und EU/EWR-Staatsangehörige ein. Weiter steht
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Wer sich in Liechtenstein einbürgern lassen will, muss die angestammte Staatsbürgerschaft aufgeben. Das könnte sich ändern, wenn die Stimmberechtigten im Fürstentum am Sonntag der Abänderung des Bürgerrechtsgesetzes zustimmen. Mit dem revidierten Gesetz soll die doppelte Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung eingeführt werden.
Das betrifft aber nicht alle Einbürgerungswilligen. Neu bei einer Annahme der Gesetzesänderung nicht auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten müssen ausdrücklich Staatsangehörige der EU/EWR-Staaten sowie der Schweiz.
Zunächst war in der Regierungsvorlage vorgesehen, dass alle, die sich einbürgern lassen wollen, die bisherige Staatsbürgerschaft behalten können. Das Parlament, der Landtag, schränkte den Kreis dann auf Schweizer und EU/EWR-Staatsangehörige ein.
Weiter steht ein Finanzbeschluss zur Entscheidung an. Es geht um einen Verpflichtungskredit von 71,3 Millionen Franken. Mit dem Geld soll die Erneuerung der S-Bahn zwischen Feldkirch (A) und Buchs SG auf Liechtensteiner Boden finanziert werden.
Die Gesamterneuerungskosten der ganzen Bahnlinie belaufen sich auf 197 Millionen Franken. Rund 127 Millionen Franken und somit den Hauptteil bezahlen die Österreichischen Bundesbahnen.
Ausserdem wird über eine Verfassungsinitiative mit dem Namen "HalbeHalbe" befunden. 36 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts am 1. Juli 1984 fehlt es auch in Liechtenstein immer noch an der gleichberechtigten politischen Teilnahme.
Deshalb soll die Verfassung mit dem Satz ergänzt werden: "Die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männer in politischen Gremien wird gefördert." Das Parlament empfiehlt den Verfassungszusatz zur Ablehnung. Er sei nicht zweckmässig.
Der Abstimmungssonntag bringt insofern ein Novum, als es das erste Mal ist, dass im Fürstentum Liechtenstein an einem Tag über drei Geschäfte abgestimmt wird. In Liechtenstein sind gut 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner stimm- und wahlberechtigt.
(SDA)