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“Passepartout”-Obligatorium fällt im Kanton Baselland

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Bei einer Stimmbeteiligung von 37,7 Prozent wurde eine Änderung des Bildungsgesetzes mit 52'398 zu 9377 Stimmen angenommen. Damit muss an den Baselbieter Schulen nicht mehr zwingend nach dem umstrittenen interkantonalen Fremdsprachenkonzept "Passepartout" unterrichtet werden. Mit Annahme der Gesetzesänderung können Baselbieter Lehrpersonen die Lehrmittel für alle Fächer künftig aus einer vom Bildungsrat erlassenen Liste auswählen. Eine Volksinitiative des Komitees "Starke Schule beider Basel" hatte gar ein Verbot dieser "Passepartout-Lehrmittel verlangt. Sie wurde jedoch zurückgezogen, nachdem die Regierung ihren Vorschlag zur Umsetzung des Volksbegehrens vorgelegt hatte. Neu per Bildungsgesetz festgeschrieben wird auch eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten "Lesen, Schreiben,

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Bei einer Stimmbeteiligung von 37,7 Prozent wurde eine Änderung des Bildungsgesetzes mit 52'398 zu 9377 Stimmen angenommen. Damit muss an den Baselbieter Schulen nicht mehr zwingend nach dem umstrittenen interkantonalen Fremdsprachenkonzept "Passepartout" unterrichtet werden.

Mit Annahme der Gesetzesänderung können Baselbieter Lehrpersonen die Lehrmittel für alle Fächer künftig aus einer vom Bildungsrat erlassenen Liste auswählen.

Eine Volksinitiative des Komitees "Starke Schule beider Basel" hatte gar ein Verbot dieser "Passepartout-Lehrmittel verlangt. Sie wurde jedoch zurückgezogen, nachdem die Regierung ihren Vorschlag zur Umsetzung des Volksbegehrens vorgelegt hatte.

Neu per Bildungsgesetz festgeschrieben wird auch eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten "Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen" bei den Sprachfächern. Das in sechs Kantonen entlang der Grenze zur Romandie praktizierte "Passepartout"-Fremdsprachenkonzept ist vorab wegen der Idee des "Sprachbades" umstritten. In dieses sollen Schüler eintauchen, statt Vokabeln und Grammatik zu büffeln.

Mit 39'730 zu 23'129 Stimmen angenommen wurde zudem die Steuervorlage 17 zur kantonalen Umsetzung der am 19. Mai gutgeheissenen AHV-Steuervorlage des Bundes (Staf). Der Ja-Stimmen-Anteil betrug 63,2 Prozent.

Damit wird in Baselland unter anderem für Unternehmen ein Gewinnersteuersatz von 13,45 Prozent eingeführt. Hinzu kommen eine Patentbox mit einer Entlastung von 90 Prozent und eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 60 Prozent.

Die Bevölkerung ihrerseits kommt in den Genuss von einem höheren Steuerabzug für die Kinderbetreuungskosten und von höheren Prämienverbilligungen. Bekämpft worden war die Vorlage vom rot-grünen Lager. In dessen Augen werden die Unternehmen zu stark entlastet, derweil die Bevölkerung beim sozialen Ausgleich der Steuerreform zu kurz kommt.

(SDA)

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