Dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sind derweil angesichts der russischen Propaganda gegen die Schweiz die Hände gebunden. Der NDB darf von Gesetzes wegen keine Informationen beschaffen, wenn es um die politische Einflussnahme anderer Länder geht, wie die «SonntagsZeitung» schrieb. Ausnahmen würden gelten, wenn Vorgänge auf terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten hinweisen.
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Dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sind derweil angesichts der russischen Propaganda gegen die Schweiz die Hände gebunden. Der NDB darf von Gesetzes wegen keine Informationen beschaffen, wenn es um die politische Einflussnahme anderer Länder geht, wie die «SonntagsZeitung» schrieb. Ausnahmen würden gelten, wenn Vorgänge auf terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten hinweisen.