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Das ist reine Polizeiwillkür!

Summary:
Art. 33 VRV untersagt “namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts” … “fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften”. Die Verzeigungen fanden unseres Wissens am Tag statt in einem dünn besiedelten Gebiet. Das Kurvenfahren gehört beim Motorrad zum Schwierigsten und sollte regelmässig geübt werden, vor allem von unerfahrenen Lenkern wie in diesem Fall (17 und 21). Das ist keinesfalls “unnötiges Herumfahren”, sondern dient der Verkehrssicherheit. Die LP wehrt sich dezidiert dagegen, dass Motorradfahrer, die ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, dafür gebüsst werden.

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Dominik Löw considers the following as important: , , , , ,

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Art. 33 VRV untersagt “namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts” … “fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften”. Die Verzeigungen fanden unseres Wissens am Tag statt in einem dünn besiedelten Gebiet. Das Kurvenfahren gehört beim Motorrad zum Schwierigsten und sollte regelmässig geübt werden, vor allem von unerfahrenen Lenkern wie in diesem Fall (17 und 21). Das ist keinesfalls “unnötiges Herumfahren”, sondern dient der Verkehrssicherheit. Die LP wehrt sich dezidiert dagegen, dass Motorradfahrer, die ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, dafür gebüsst werden.

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