Summary:
Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Es weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück; diese muss nun eine neue Anklage erheben.
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Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Es weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück; diese muss nun eine neue Anklage erheben.
Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz wegen «schwerwiegenden Verfahrensfehlern» aufgehoben. Es weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück; diese muss nun eine neue Anklage erheben.
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