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Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Chef von Raiffeisen Schweiz und diverse Mitangeklagte umgeworfen. Die Staatsanwaltschaft muss nun erneut über die Bücher.
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Das Zürcher Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Ex-Chef von Raiffeisen Schweiz und diverse Mitangeklagte umgeworfen. Die Staatsanwaltschaft muss nun erneut über die Bücher.