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Das Zürcher Bezirksgericht hat Raiffeisen Schweiz im Fall Vincenz zwar Entschädigungen zugesprochen. Doch für den Grossteil der Forderungen müssen die Genossenschafter nun eine Extrarunde drehen – Raiffeisen hat bereits Berufung eingelegt.
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Das Zürcher Bezirksgericht hat Raiffeisen Schweiz im Fall Vincenz zwar Entschädigungen zugesprochen. Doch für den Grossteil der Forderungen müssen die Genossenschafter nun eine Extrarunde drehen – Raiffeisen hat bereits Berufung eingelegt.