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Debatte um Grundversorgung mit Strom und Gas entbrannt

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Bei der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas ist eine Debatte um mögliche Neuregelungen entbrannt. Die Stadtwerke wollen es Energieversorgern erschweren, Kunden zu kündigen.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt dazu „eine Frist von drei Monaten vor einer beabsichtigen Einstellung der Energielieferung“ vor, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstagsausgabe) berichtet.

Der Ruf nach verschärften Regeln

„Wir müssen die Regeln verschärfen“, sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing der FAZ. In dem Verband haben sich die kommunalen Stadtwerke zusammengeschlossen, die oft als Grund- und Ersatzversorger einspringen, wenn andere Anbieter den Dienst einstellen.

Die Kündigungsfrist schützt allerdings auch nicht vor einer Insolvenz. „Aber einige Unternehmen hatten keine Lust mehr, ihre Kunden mit höheren Strompreisen zu beliefern – und das von heute auf morgen“, sagte Liebing.

Das sollte künftig ausgeschlossen werden. Liebing nimmt dabei auch den Vorstoß von Oliver Krischer (Grüne), parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, auf. „Gut ist, dass er die Geschäftspraktiken der Billiganbieter stärker an die Leine nehmen will“, sagte Liebing der FAZ.

Gut sei auch, dass er offenbar der Auffassung ist, dass die Tarifspaltung bisher rechtlich korrekt sei. „Sein Vorschlag, dass künftig nur noch ein einheitlicher Grundpreis möglich sein soll, funktioniert aber nur dann, wenn dafür die sogenannte Ersatzversorgung ausgeweitet und von der Grundversorgung klar getrennt wird.“

In der Ersatzversorgung sollten dann die Kunden landen, deren bisherige Energieversorger in die Insolvenz gehen oder die Arbeit einstellen. Dann bleibt es getrennt von der eigentlichen Grundversorgung: „Hier sind viele, die mangels Bonität keinen Anbieter finden“, sagte er.

Liebing möchte zudem die Aufsicht der Bundesnetzagentur schärfen. „Aber wir warnen davor, die Energiepreise weiter zu verteuern“, sagte er der FAZ. Das wäre der Fall, wenn Anbieter für alle Energiemengen Bürgschaften hinterlegen müssen.

„Wir dürfen nicht mit der Schrotflinte ins Feld schießen und alle Energieunternehmen belasten“, sagte Liebing. „Am Ende müssten das die Kunden zahlen.“ Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich bereits zu Wort gemeldet – allerdings mit etwas anderen Forderungen: Der Verband begrüße, dass es in der Grundversorgung nur einen Tarif für Neu- und Altkunden geben solle, sagte Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim VZBV am Montag.

Frage Ersatzversorgung bleibt offen

Offen bleibe, wie die Bundesregierung dann die Ersatzversorgung regeln will. Die Verbraucherschützer fordern, dass der Tarif der Ersatzversorgung dem der Grundversorgung entspricht.

Lässt die Bundesregierung dennoch höhere Tarife für die Ersatzversorgung zu, müsse sie drei Punkte als Bedingung für Anbieter aufstellen: erstens, dass die erhöhten Tarife zeitlich eng begrenzt sind, zweitens, dass ihre Höhe prozentual gedeckelt ist und drittens eine Begründungspflicht für Anbieter gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Manche Grundversorger schließen beim Gas jetzt selbst schon Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung aus und wollen sie nur in die Ersatzversorgung aufnehmen – für höhere Preise und für maximal drei Monate.

Der Grund: Sie sehen Hausbesitzer oftmals nicht als „Haushaltskunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, auch wenn die Kosten nur an die Mieter, also ganz normale Haushalte, umlegen. (dts/red)



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