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AfD-Eilantrag gegen Coronamaßnahmen im Landtag von Schleswig-Holstein erfolglos

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Die AfD-Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein sind mit Eilanträgen gegen Corona-Maßnahmen im Plenarsaal gescheitert. Das Landesverfassungsgericht lehnte die Einträge einstimmig als unzulässig ab, wie es am Montag in Schleswig mitteilte.

Es sei nicht erkennbar, dass die 2G-Plus-Regel mit der Alternative für Ungeimpfte, den Saal mit negativem PCR-Test und FFP2-Maske zu betreten, offensichtlich verfassungswidrig sei. (Az. LVerfG 1/22)

Dies hatte der Landtagspräsident am 7. Januar verfügt. Wer die Regeln nicht befolgen will, kann in einem anderen Sitzungssaal an den Plenarsitzungen teilnehmen. Dort gelte die 3G-Regel, führte das Gericht aus, Wortbeiträge würden übertragen.

Unter diesen Bedingungen fand am 10. Januar eine Sitzung statt, in der verschiedene Beschlüsse unter anderem zur Coronalage gefasst wurden. Gegen diese Beschlüsse und gegen die Coronaregeln im Plenarsaal zogen die AfD-Abgeordneten vor Gericht. Sie wollen erreichen, dass dieses die Verfügung für rechtswidrig erklärt und die Beschlüsse für unwirksam.

In diesem sogenannten Organstreitverfahren entschied das Gericht noch nicht. Die gleichzeitig eingereichten Eilanträge dagegen lehnte es aus verschiedenen Gründen ab: Das Ziel der Abgeordneten, der Landesregierung vorläufig zu untersagen, aus den Landtagsbeschlüssen Rechte herzuleiten, sei nämlich im Organstreitverfahren ohnehin nicht zu erreichen. Dort könne nur die Verletzung von Rechten der Abgeordneten festgestellt werden, „nicht aber eine allgemeine Verfassungsaufsicht ausgeübt werden“.

Die Abgeordneten seien außerdem nicht Antrags-befugt, denn der Vollzug der Landtagsbeschlüsse durch die Landesregierung habe keine Auswirkungen auf das parlamentarische Verfahren. Die Abgeordneten könnten gegen die Allgemeinverfügung des Landtagspräsidenten vorgehen, ihr Antrag richte sich aber gegen den Landtag, der diese gar nicht erlassen habe, hieß es weiter.

Auch ein Antrag gegen den Landtagspräsidenten hätte aber wohl keinen Erfolg gehabt, denn die Abgeordneten würden nicht offensichtlich in ihren Rechten verletzt. Sie könnten weiter an allen Sitzungen teilnehmen. (afp/dl)



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