25.11.2020 - Personen und Unternehmen sollen Daten nur einmal melden müssen und dadurch entlastet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 vier Berichte zur Kenntnis genommen, die den Fortschritt des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) aufzeigen. Er hat weitere Schritte zur Mehrfachnutzung von Daten in Auftrag gegeben. Ziel des sogenannten «Once Only»-Prinzips ist es, die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand einfacher und effizienter machen. Um dies zu erreichen, soll der Austausch von Daten zwischen den Behörden erleichtert werden. Dazu hat der Bundesrat im September 2019 mehrere Projekte in die Wege geleitet. Nun liegen die vier Berichte
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25.11.2020 - Personen und Unternehmen sollen Daten nur einmal melden müssen und dadurch entlastet werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 vier Berichte zur Kenntnis genommen, die den Fortschritt des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB) aufzeigen. Er hat weitere Schritte zur Mehrfachnutzung von Daten in Auftrag gegeben.
Ziel des sogenannten «Once Only»-Prinzips ist es, die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand einfacher und effizienter machen. Um dies zu erreichen, soll der Austausch von Daten zwischen den Behörden erleichtert werden. Dazu hat der Bundesrat im September 2019 mehrere Projekte in die Wege geleitet. Nun liegen die vier Berichte zur Qualitätssicherung der Unternehmensdaten, zu den Lohnstatistiken, zu den Steuerdaten und zu Prozessen, Rollen und Verantwortlichkeiten vor.
Qualität sicherstellen
Für den Bundesrat ist der Datenschutz und die Qualität der Daten entscheidend für deren Mehrfachnutzung. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) (BFS) beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Departementen eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, welche die Qualität von Unternehmensdaten aufzeigen, die in den Verwaltungen geführt werden.
Lohnstatistik: zentrales System
Im Bereich der Lohnstatistiken soll in einem nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie Aufschluss darüber geben, inwiefern die relevanten Lohndaten durch die Unternehmen an ein zentrales System übermittelt und anschliessend durch die berechtigten Institutionen mehrfach verwendet werden können. Heute müssen Unternehmen die Lohndaten an viele Stellen in unterschiedlicher Form melden. Bei diesem Vorhaben wird das EDI (BFS) mit dem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), dem Finanzdepartement (EFD) und den Sozialpartnern zusammenarbeiten.
Steuerdaten: Mehrfacherhebungen vermeiden
Der Bundesrat hat weiter eine Machbarkeitsstudie zur Mehrfachverwendung von Steuerdaten zur Kenntnis genommen. Er hat das EDI (BFS) sowie das EFD beauftragt, alle für die Erhebung der kantonalen Steuerdaten notwendigen Schritte in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen auszulösen und bis Ende 2023 umzusetzen. Dem BFS werden alle benötigten Daten aus den bundeseigenen Datensammlungen und Erhebungen für statistische Zwecke ohne Restriktionen zur Verfügung gestellt.
Prozesse, Rollen, Verantwortlichkeiten
Die Umsetzung der Mehrfachnutzung von Daten erfordert neben den notwendigen Instrumenten eine klare Struktur und ein einheitliches Rollenverständnis aller beteiligten Akteure. Die dazu notwendigen Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten wurden dem Bundesrat vorgelegt. Das EDI (BFS) wird gemeinsam mit der Bundeskanzlei (BK) und dem EFD eine rechtliche Verankerung prüfen.
Um die konkrete Ausrichtung der Bundesstatistik auf die Mehrfachnutzung von Daten rechtlich zu verankern, wurde das EDI zudem angewiesen, in Zusammenarbeit mit anderen Departementen eine Totalrevision der Statistikerhebungsverordnung zu erwirken.
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Bundesrat treibt die Mehrfachnutzung von Daten weiter voran
(PDF, 2 Seiten, 232 kB)
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