Summary:
Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit.
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Die Kantone sollen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen. Das haben die Räte entschieden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative steht damit.