V.l.n.r.: Thomas Zeeb, Global Head Exchanges, SIX; Daniela Stoffel, Schweizer Staatssekretärin; Wang Shihting, chinesischer Botschafter in der Schweiz. (Bild: ZVG)Seitdem die Vereinbarungen (Memoranda of Understanding, MoU) 2019 unterschrieben wurden, ist SIX eine enge Kooperation mit den Börsen von Shanghai und Shenzhen eingegangen. Das Ziel war, ein Stock-Connect-Angebot zu erarbeiten, das sowohl für die chinesischen als auch für die schweizerischen Marktteilnehmer verfügbar ist. Das Stock Connect, welches Cross-Listing-Möglichkeiten zwischen der chinesischen und schweizerischen Börse eröffnet, erlaubt es den Unternehmen beider Märkte, durch die Ausgabe und Kotierung der Hinterlegungsscheine (GDRs) an SIX Swiss Exchange und an den chinesischen Börsen durch chinesische
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v.l.n.r.: Thomas Zeeb, Global Head Exchanges, SIX; Daniela Stoffel, Schweizer Staatssekretärin; Wang Shihting, chinesischer Botschafter in der Schweiz. (Bild: ZVG)
Seitdem die Vereinbarungen (Memoranda of Understanding, MoU) 2019 unterschrieben wurden, ist SIX eine enge Kooperation mit den Börsen von Shanghai und Shenzhen eingegangen. Das Ziel war, ein Stock-Connect-Angebot zu erarbeiten, das sowohl für die chinesischen als auch für die schweizerischen Marktteilnehmer verfügbar ist. Das Stock Connect, welches Cross-Listing-Möglichkeiten zwischen der chinesischen und schweizerischen Börse eröffnet, erlaubt es den Unternehmen beider Märkte, durch die Ausgabe und Kotierung der Hinterlegungsscheine (GDRs) an SIX Swiss Exchange und an den chinesischen Börsen durch chinesische Hinterlegungsscheine auf Investorenkreise gegenseitig zuzugreifen und Kapital zu beschaffen.
Stock Connect ist laut Medienmitteilung ein weiterer wichtiger Schritt für die Öffnung des chinesischen Finanzsektors und wird die Kapitalmärkte Chinas und der Schweiz noch näher zusammenbringen. Gleichzeitig biete sie neue attraktive Möglichkeiten für Investoren und Unternehmen in beiden Ländern.
Schaffung des regulatorischen Rahmens gefeiert
Mit der heutigen Eröffnungsveranstaltung wurde die Schaffung des regulatorischen Rahmens für die Kotierung von GDRs von Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai oder Shenzhen kotiert sind, an der SIX Swiss Exchange (Schweizer GDR-Segment des China-Switzerland Stock Connect) gefeiert. An der Veranstaltung, die in einem hybriden Rahmen stattfand, nahmen Fang Xinghai, Vizepräsident der chinesischen Wertpapieraufsichtskommission (China Securities Regulatory Commission, CSRC), Schweizer Staatssekretärin Daniela Stoffel, der chinesische Botschafter in der Schweiz, Wang Shihting, Thomas Zeeb, Global Head Exchanges und Mitglied der Konzernleitung von SIX und seine Gegenüber von den chinesischen Börsen Cai Jianchun, Präsident von Shanghai Stock Exchange und Sha Yan, CEO und Präsident von Shenzhen Stock Exchange teil.
Im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung wurden mehrere Zusatzvereinbarungen zwischen den drei Börsen unterzeichnet, um die Beziehungen weiter zu vertiefen. Zudem kotierten die ersten vier chinesischen Unternehmen ihre GDRs an SIX Swiss Exchange: GEM, Gotion High-Tech, Keda Industrial Group und Ningbo Shanshan. Die vier Unternehmen, die in den Bereichen saubere Energietechnologien und Batterierecycling tätig sind, beginnen heute ihren Handel an SIX Swiss Exchange im dafür vorgesehenen GDR-Handelssegment.
Regulatorische Spezifikationen
In Anlehnung an die überarbeiteten Stock-Connect-Regeln, die im Februar dieses Jahres von der CSRC veröffentlicht wurden, war die Aktualisierung des Kotierungsreglements von SIX unentbehrlich, um den aktuellen Marktstandards und den jeweiligen Anforderungen nachzukommen. Das überarbeitete SIX-Kotierungsreglement wurde von der Finma genehmigt und trat am 25. Juli 2022 in Kraft.
Mit dem revidierten SIX-Kotierungsreglement biete SIX ein alternatives Kotierungssegment, das mit anderen Finanzplätzen konkurrenzfähig sei und gleichzeitig keine weniger strengen Pflichten zulasse, die sich aus Sicht des Anlegerschutzes als negativ erweisen könnten, heisst es weiter in der Mitteilung. Dies bedeute, dass Emittenten von GDRs ähnliche Transparenzanforderungen wie andere Emittenten von primärkotierte Beteiligungspapiere erfüllen müssen, wie z.B. Ad-hoc-Publizitätspflichten, (Zwischen-)Finanzberichterstattung und Offenlegung von Management-Transaktionen, wobei GDRs nicht als hauptkotiert im Sinne der Finanzmarktinfrastrukturverordnung gelten.
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