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Neue Fondskategorie L-QIF: «Zentrale Anliegen der Branche wurden nicht berücksichtigt»

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Durch die Änderung der Kollektivanlageverordnung geht am 1. März 2024 mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) eine neue Schweizer Fondskategorie an den Start. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hätte sich eine liberalere Ausgestaltung des L-QIF gewünscht. «Zentrale Anliegen der Branche wurden nicht berücksichtigt», heisst es in einer Mitteilung.

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Durch die Änderung der Kollektivanlageverordnung geht am 1. März 2024 mit dem Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) eine neue Schweizer Fondskategorie an den Start. Die Asset Management Association Switzerland (AMAS) hätte sich eine liberalere Ausgestaltung des L-QIF gewünscht. «Zentrale Anliegen der Branche wurden nicht berücksichtigt», heisst es in einer Mitteilung.
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