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Befristet auf ein bis zwei Jahre: Pläne für Impfpflicht ab 18 werden konkreter

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Für wen soll eine Impfpflicht gelten? Welche Sanktionen sind geplant? Und mit wie vielen Impfungen ist die Pflicht erfüllt? Im Bundestag müssen einige Fragen geklärt werden. Es gibt erste Vorschläge.

Wenige Tage vor den ersten Beratungen über eine Corona-Impfpflicht im Bundestag nehmen die Pläne der Befürworter Konturen an.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nennt jetzt Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innen- und Rechtspolitiker der Deutschen Presse-Agentur.

Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Das sind nun die ersten Details der Vorschläge, über die am Mittwoch im Bundestag debattiert werden soll.

Pflicht für drei Impfungen

Zwei, drei oder am Ende sogar noch mehr? Es muss geklärt werden, wie viele Impfungen für die Erfüllung der Pflicht gelten sollen. „Auf der Grundlage der aktuellen Studien“ seien drei Impfungen ausreichend. „Es kann später sein, dass es für den einen oder anderen sicherlich sinnvoll ist, eine weitere Boosterimpfung durchzuführen, zum Beispiel für Vorerkrankte oder Ältere. Das sollte dann aber freiwillig sein,“ sagte Wiese.

Befristung auf ein bis zwei Jahre

„Diese Impfpflicht sollte nicht für immer gelten“, sagt Wiese. Bei der Länge der Frist wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. „Es werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein bis zwei Jahre.“

Bußgeld als Hauptsanktion

Um Ungeimpfte zur Impfung zu bewegen, sollen Sanktionen eingeführt werden. „Stand heute wäre ich eher für ein reines Bußgeld“, sagt Wiese. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine Höhe von fünf bis 1.000 Euro.

„Bei Nichtzahlung könnte man auch ein individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen“, meint der SPD-Politiker. „So könnte man bei der Höhe dann auch die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen.“ Die Obergrenze für ein Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bei 25.000 Euro.

Impfregister zu aufwendig

Die Umsetzung der Impfpflicht könnte über die Erfassung von Impfungen in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau sei aber aufwendig und es gebe Bedenken von Datenschützern. „Für die aktuelle Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll“, sagt Wiese.

Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. „Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürger trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die Kommunen, die die Meldedaten haben“, sagt Wiese. (dpa/red)



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