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EU-Währungskommissar Paolo Gentiloni hat die Haltung Brüssels im Streit mit Polen um den Vorrang des einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Rechts verteidigt. "Der Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht, einschliesslich der verfassungsrechtlichen Bestimmungen, ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung", sagte Gentiloni dem "Handelsblatt" und anderen europäischen Wirtschaftsmedien am Dienstag. Urteile des Europäischen Gerichtshofs seien für alle Organe der Mitgliedstaaten verbindlich. Dieses Prinzip hatte das polnische Verfassungsgericht jüngst infrage gestellt.
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EU-Währungskommissar Paolo Gentiloni hat die Haltung Brüssels im Streit mit Polen um den Vorrang des einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Rechts verteidigt. "Der Vorrang des EU-Rechts vor dem nationalen Recht, einschliesslich der verfassungsrechtlichen Bestimmungen, ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung", sagte Gentiloni dem "Handelsblatt" und anderen europäischen Wirtschaftsmedien am Dienstag. Urteile des Europäischen Gerichtshofs seien für alle Organe der Mitgliedstaaten verbindlich. Dieses Prinzip hatte das polnische Verfassungsgericht jüngst infrage gestellt.
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