Die Regierungskoalition aus konservativer ÖVP und Grünen sowie die oppositionellen Sozialdemokraten stimmten am Mittwoch bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats nach der Sommerpause für das Gesetz. Davor hatte die rechtliche Grundlage für mehrere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gefehlt. Das österreichische Verfassungsgericht hatte im Juli festgestellt, dass etwa Verbote für das Betreten öffentlicher Orte im Frühjahr nicht von dem Gesetz gedeckt gewesen waren. Nach dem neuen Gesetz kann ein sogenannter Lockdown nur noch mit Einverständnis von Parlamentariern für höchstens zehn Tage verhängt werden. Er müsste dann gegebenenfalls verlängert werden. Klar geregelt ist neben Betretungsverboten nun auch, dass etwaige Ausgangssperren unter anderem Ausnahmen wie berufliche Zwecke
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Die Regierungskoalition aus konservativer ÖVP und Grünen sowie die oppositionellen Sozialdemokraten stimmten am Mittwoch bei der ersten regulären Sitzung des Nationalrats nach der Sommerpause für das Gesetz. Davor hatte die rechtliche Grundlage für mehrere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gefehlt.
Das österreichische Verfassungsgericht hatte im Juli festgestellt, dass etwa Verbote für das Betreten öffentlicher Orte im Frühjahr nicht von dem Gesetz gedeckt gewesen waren. Nach dem neuen Gesetz kann ein sogenannter Lockdown nur noch mit Einverständnis von Parlamentariern für höchstens zehn Tage verhängt werden. Er müsste dann gegebenenfalls verlängert werden.
Klar geregelt ist neben Betretungsverboten nun auch, dass etwaige Ausgangssperren unter anderem Ausnahmen wie berufliche Zwecke und Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" enthalten. Ausserdem hat die Anfang des Monats von der Regierung eingeführte Corona-Ampel, die regional unterschiedliche Massnahmen auslösen soll, jetzt eine rechtliche Basis.
(SDA)