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Die Bundesnetzagentur in Bonn veröffentlichte am Mittwoch eine technische Richtlinie, wonach Mobilfunknetzbetreiber die Versendung von Warn-SMS im Katastrophenfall schaffen sollen. Die Unternehmen haben ein Jahr lang Zeit, die nötige technologische Infrastruktur aufzubauen.
Binnen eines Jahres müssen die deutschen Mobilfunknetzbetreiber die technischen Voraussetzungen zur Versendung von Warn-SMS im Katastrophenfall schaffen. Am Mittwoch veröffentlichte die Bundesnetzagentur in Bonn eine technische Richtlinie mit den detaillierten Vorgaben des Systems, welche die Betreiber nun umsetzen müssen. Nach Angaben der Behörde tritt die Richtlinie am Donnerstag in Kraft.
Die Einführung von Warn-SMS nach dem Cell Broadcast-Prinzip (CB) ist eine Lehre aus der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr. Dabei werden automatisiert Warn-SMS an alle Handys und andere Empfangsgeräte verschickt, die sich im Bereich bestimmter Funkzellen befinden.
Das System ist in anderen Ländern schon länger in Betrieb, fehlt in Deutschland aber bislang. Eine entsprechende Verordnung zur Einführung des Warnsystems trat im Dezember in Kraft.
Doppelstruktur
Aufbauend darauf regelt die technische Richtline der Netzagentur nun die Details der Umsetzung. Sie erhält genaue Spezifikationen und legt die organisatorischen Abläufe und Anforderungen bis in Einzelheiten fest. Die Betreiber müssen für ihr Netz unter anderem je zwei Cell-Broadcast-Center (CBC) vorhalten, die ständig einsatzbereit sind und die SMS parallel und gleichzeitig in GSM-, LTE- und 5G-Netze schicken.
Die Doppelstruktur dient demnach der Absicherung im Falle des Ausfalls eines CBC-Zentrums. Die technische Richtlinie legt in diesem Zusammenhang unter anderem fest, dass zwischen beiden Einrichtungen ein Abstand von mindestens 200 Kilometern liegt. Geregelt ist darin etwa auch, dass beide Zentralen über eine eigenständige Notstromversorgung verfügen.
CB hat gegenüber Warnungen per Notfall-App den Vorteil, dass automatisch alle Mobilfunkgeräte in einem bestimmten Bereich bedient werden. Vorherige Anmeldungen oder andere aktive Handlungen der Nutzerinnen und Nutzer sind nicht erforderlich.
Die Warnmeldungen selbst stammen von den Behörden und werden weiterhin parallel auch über andere Kanäle verbreitet, etwa durch Warnapps oder Medien. Die Warn-SMS sollen Alarmierungswege in Deutschland lediglich ergänzen.
Ein weiterer Vorteil des Systems im Notfall ist der geringere Bedarf an Übertragungskapazität etwa im Vergleich zum Betrieb von Apps. Das erhöht die Chancen einer Zustellung auch im Falle einer Störung oder Überlastung der Netze. Bei einem Totalausfall der Mobilfunknetze ist jedoch auch das Cell Broadcasting-System nicht mehr funktionsfähig. (afp/mf)