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Nach Revision: Was beim Schweizer Erbrecht zu beachten ist

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Aber aufgepasst: "Verheiratete Personen ohne Nachkommen glauben häufig, der überlebende Ehegatte erbe von Gesetzes wegen alles. Das ist nicht automatisch der Fall. Wenn der überlebende Ehegatte mit dem elterlichen Stamm des verstorbenen Ehegatten erbt, ist sein Erbanteil drei Viertel", sagt Fornito gegenüber cash.ch. Seien noch Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen des verstorbenen Ehegatten vorhanden, erben diese somit einen Viertel, sofern sie nicht mittels Verfügung von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Es gebe zwar seit der Revision keine Pflichtteile der Eltern mehr, an der gesetzlichen Erbfolge habe sich aber nichts geändert.

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