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Es handelt sich um eine verfahrensrechtlichen Schritt, über den Fall selbst entschied das Gericht in Straßburg nicht. Der Beschluss zeigt jedoch, dass nach Ansicht des Gerichts Russland für Menschenrechtsverletzungen in den ostukrainischen Regionen Luhansk und Donezk verantwortlich gemacht werden kann.
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Es handelt sich um eine verfahrensrechtlichen Schritt, über den Fall selbst entschied das Gericht in Straßburg nicht. Der Beschluss zeigt jedoch, dass nach Ansicht des Gerichts Russland für Menschenrechtsverletzungen in den ostukrainischen Regionen Luhansk und Donezk verantwortlich gemacht werden kann.