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EU verhängt wegen Zwangslandung von Flugzeug Sanktionen gegen Belarus

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Fluggesellschaften mit Sitz in der EU werden darüber hinaus aufgefordert, den Luftraum über Belarus zu meiden. "Der Europäische Rat verurteilt nachdrücklich die erzwungene Landung eines Ryanair-Fluges am 23. Mai 2021 in Minsk (Belarus) und die Inhaftierung des Journalisten Roman Protassewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden", heisst es in einer Erklärung der Staats- und Regierungschefs. Der Blogger und seine Partnerin müssten umgehend freigelassen werden. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation forderte der EU-Gifpfel auf, den "beispiellosen und nicht hinnehmbaren Vorfall" dringend zu untersuchen. Behörden der Republik Belarus hatten am Sonntag ein Ryanair-Flugzeug mit mehr als 100 Passagieren auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Landung gebracht -

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Fluggesellschaften mit Sitz in der EU werden darüber hinaus aufgefordert, den Luftraum über Belarus zu meiden. "Der Europäische Rat verurteilt nachdrücklich die erzwungene Landung eines Ryanair-Fluges am 23. Mai 2021 in Minsk (Belarus) und die Inhaftierung des Journalisten Roman Protassewitsch und von Sofia Sapega durch die belarussischen Behörden", heisst es in einer Erklärung der Staats- und Regierungschefs. Der Blogger und seine Partnerin müssten umgehend freigelassen werden. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation forderte der EU-Gifpfel auf, den "beispiellosen und nicht hinnehmbaren Vorfall" dringend zu untersuchen.

Behörden der Republik Belarus hatten am Sonntag ein Ryanair-Flugzeug mit mehr als 100 Passagieren auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Landung gebracht - angeblich wegen einer Bombendrohung. Dabei stieg auch ein Kampfjet vom Typ MiG-29 auf, wie das Militär in Minsk bestätigte. An Bord war auch der von der Führung des Landes international gesuchte Blogger Protassewitsch, der kurz nach der Zwangslandung in Minsk festgenommen wurde.

Wegen der gewaltsamen Unterdrückung von Protesten hatte die EU bereits in den vergangenen Monaten Sanktionen gegen den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko und dessen Unterstützer verhängt. Betroffen sind Dutzende Personen, aber auch Firmen. Für betroffene Unternehmen bedeuten die Sanktionen, dass sie keine Geschäfte mehr in der EU machen dürften. In der EU vorhandene Vermögen werden eingefroren. Für Personen gelten neben Vermögenssperren auch EU-Einreiseverbote.

In der Ex-Sowjetrepublik gibt es seit der Präsidentenwahl am 9. August vergangenen Jahres Proteste und Streiks gegen Lukaschenko, der bereits seit rund 26 Jahren an der Macht ist. Auslöser sind Vorwürfe der Fälschung der Wahl, nach der sich Lukaschenko mit 80,1 Prozent der Stimmen zum Sieger hatte erklären lassen./aha/DP/he

(AWP)

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