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Bundesrat erlaubt Öffnung der Restaurants ab 11. Mai

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Ab dem 11. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen. Sie müssen allerdings strenge Schutzkonzepte erfüllen. (Bild: Shutterstock.com/Roman BabakinAb dem 11. Mai wird der von vielen langersehnte Restaurantbesuch wieder möglich sein. Denn der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass neben obligatorische Schulen, Läden und Märkten auch Museen, Bibliotheken und Restaurants wieder öffnen können. Ursprünglich hatte der Bundesrat die Aufhebung der Schliessung von Bars und Beizen frühestens am 8. Juni vorgesehen. Schliessungen seien nicht die einzige Lösung, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Es sei eine gute Möglichkeit zu lernen, mit dem Virus zu leben. Damit die Lokale wieder öffnen können, müssen sie nämlich strenge Schutzkonzepte erfüllen: In einem

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Bundesrat erlaubt Öffnung der Restaurants ab 11. Mai

Ab dem 11. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen. Sie müssen allerdings strenge Schutzkonzepte erfüllen. (Bild: Shutterstock.com/Roman Babakin

Ab dem 11. Mai wird der von vielen langersehnte Restaurantbesuch wieder möglich sein. Denn der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass neben obligatorische Schulen, Läden und Märkten auch Museen, Bibliotheken und Restaurants wieder öffnen können. Ursprünglich hatte der Bundesrat die Aufhebung der Schliessung von Bars und Beizen frühestens am 8. Juni vorgesehen. Schliessungen seien nicht die einzige Lösung, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Es sei eine gute Möglichkeit zu lernen, mit dem Virus zu leben.

Damit die Lokale wieder öffnen können, müssen sie nämlich strenge Schutzkonzepte erfüllen: In einem ersten Schritt sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen, zwischen den Gästegruppen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig. Über die weiteren Schritte entscheidet der Bundesrat am 27. Mai.

Ebenfalls wird der öffentliche Verkehr wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Auch Sport ist wieder erlaubt: Ab dem 11. Mai können im Breitensport wieder Trainings in Kleingruppen stattfinden, in den Profiligen sollen Geisterspiele ab 8. Juni erlaubt werden.

Rückgang der Fallzahlen

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga begründete die rasche Lockerung der Massnahmen mit dem Rückgang der Fallzahlen. Die Massnahmen hätten gewirkt, sagte sie am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Die Krise sei aber noch nicht vorbei. "Wir werden noch eine Weile mit dem Virus leben müssen." Voraussetzung für jede Lockerung sei, dass es keinen Wiederanstieg der Fallzahlen gebe, Sommaruga. "Wir haben viel erreicht. Das wollen wir nicht gefährden."

Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen hingegen bleiben noch länger verboten. Solche will Bundesrat nicht vor September wieder erlauben. Festivals und Sportevents sind damit erst im Oktober wieder möglich. An Grossveranstaltungen sei das Übertragungsrisiko besonders gross und die Rückverfolgung einer Ansteckung praktisch unmöglich, sagte Berset. Nach seinen Angaben sind hunderte von Anlässen von dem Entscheid betroffen. Mit dem Fahrplan will der Bundesrat auch Planungssicherheit schaffen. Vor den Sommerferien soll die Lage noch einmal neu beurteilt werden.

Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin

Trotz der Lockerung gelten die Abstands- und Hygieneregeln weiterhin. Alle Betriebe und Einrichtungen müssten ein Schutzkonzept haben, das sich entweder auf ein Branchenkonzept oder auf die Vorgaben des Bundes abstützten, schreibt der Bundesrat. Über die nächste Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Dann will der Bundesrat unter anderem entscheiden, wie es im Tourismus weitergeht. Geplant sind ausserdem Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen, zum Präsenzunterricht an Gymnasien und Hochschulen, zu kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und zu Gottesdiensten.

Schweizer Airlines sollen Staatshilfen erhalten

Weiter hat der Bundesrat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, dass Fluggesellschaften wie die Swiss und Edelweiss sowie flugnahe Betriebe in der Corona-Krise Staatshilfen erhalten sollen. Er beantragt dafür dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt knapp 1,9 Mrd. Franken. Der Liquiditätsbedarf von Swiss und Edelweiss wird bis Ende 2020 auf rund 1,5 Mrd. Franken geschätzt.

"Der Bund gibt nicht selber Geld, er bürgt für die Fluggesellschaften, damit sie einfacher an Kredite kommen", sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. 85% der in Anspruch genommenen Mittel, maximal aber 1,275 Mrd. Franken, sollen durch Garantien des Bundes gesichert werden. Eine Kapitalbeteiligung an der Swiss oder an Edelweiss wird laut dem Bundesrat nicht angestrebt. Der Erfolg von Swiss und Edelweiss sei im Wesentlichen mit der starken Integration in die Lufthansa-Gruppe verbunden. Allerdings werden die Darlehen durch Aktien von Swiss und Edelweiss abgesichert.

Dieser Artikel wurde cash von Investrends.ch zur Verfügung gestellt.
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