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Fonds für die ZKB-Staatsgarantie soll wieder aufgehoben werden.

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An diesem Geld-Topf, der erst 2015 ins Leben gerufen wurde, gab es von Anfang an Kritik. Hauptsächlich deswegen, weil das Geld gar nicht verwendet werden darf, wenn die ZKB in ernsthafte Schieflage gerät, sondern erst bei einer Liquidation - also wenn es zu spät ist. Der Kanton als Alleineigentümer der Bank müsse aber schon im Fall einer Krise Geld zur Verfügung stellen können, so dass es gar nicht zu einer Liquidation komme, argumentierten damals Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts. Anlagen müssten mit Verlust verkauft werden Der Fonds wurde trotz Bedenken eingerichtet und wächst seither stetig. Zu Beginn wurde er mit drei Milliarden Franken geäufnet, was der Höhe des Dotationskapitals der ZKB entspricht. Seither zahlt die ZKB jährlich einen Betrag in diesen Topf

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An diesem Geld-Topf, der erst 2015 ins Leben gerufen wurde, gab es von Anfang an Kritik. Hauptsächlich deswegen, weil das Geld gar nicht verwendet werden darf, wenn die ZKB in ernsthafte Schieflage gerät, sondern erst bei einer Liquidation - also wenn es zu spät ist.

Der Kanton als Alleineigentümer der Bank müsse aber schon im Fall einer Krise Geld zur Verfügung stellen können, so dass es gar nicht zu einer Liquidation komme, argumentierten damals Parlamentarierinnen und Parlamentarier von links bis rechts.

Anlagen müssten mit Verlust verkauft werden

Der Fonds wurde trotz Bedenken eingerichtet und wächst seither stetig. Zu Beginn wurde er mit drei Milliarden Franken geäufnet, was der Höhe des Dotationskapitals der ZKB entspricht. Seither zahlt die ZKB jährlich einen Betrag in diesen Topf ein, als Gegenleistung für die Staatsgarantie. Im laufenden Jahr sind dies 22 Millionen.

Die Finanzkommission des Kantonsrates ist der Meinung, dass dieser immer höhere Fondsbestand eigentlich in Anlagen investiert werden müsste. Diese würden aber einem Wertschwankungsrisiko unterliegen. Zudem müssten die getätigten Anlagen im Notfall zuerst wieder verkauft werden, allenfalls zum falschen Zeitpunkt und mit Verlust.

Deshalb will die Kommission den Topf lieber gleich abschaffen. Widerstand aus dem Kantonsrat gab es am Montag keinen. Das Parlament überwies die Motion der Finanzkommission ohne Diskussion. Somit wird der Regierungsrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, um den kritisierten Fonds wieder aufzuheben.

Mit ZKB-Geld sollen Schulden abgebaut werden

Um ihre Abgeltung für die Staatsgarantie soll die ZKB jedoch nicht herumkommen. Sie muss das Geld weiterhin einzahlen. Allerdings sollen damit künftig die Schulden des Kantons abgebaut werden. Mit tieferen Schulden habe der Kanton bessere Möglichkeiten, auf dem Kapitalmarkt Geld aufzunehmen, argumentiert die Finanzkommission. So könne Zürich im Notfall auch schneller handeln.

(AWP)

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