Summary:
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) muss zwei fehlerhafte Formeln bei der Berechnung der Finanzperspektiven korrigieren. Ab 2026 wird dadurch der Finanzbedarf für die 13. AHV-Rente leicht geringer.
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Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) muss zwei fehlerhafte Formeln bei der Berechnung der Finanzperspektiven korrigieren. Ab 2026 wird dadurch der Finanzbedarf für die 13. AHV-Rente leicht geringer.
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