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Eine Einsprache einzureichen, koste laut Bundesrecht nichts. Ein Baubewilligungsverfahren sei hingegen mit hohen Kosten verbunden. Das werde von Gesuchstellerinnen und -stellern als rechtsungleich wahrgenommen. Das fehlende Kostenrisiko führe dazu, dass oft unbegründete Einsprachen eingereicht würden.
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Eine Einsprache einzureichen, koste laut Bundesrecht nichts. Ein Baubewilligungsverfahren sei hingegen mit hohen Kosten verbunden. Das werde von Gesuchstellerinnen und -stellern als rechtsungleich wahrgenommen. Das fehlende Kostenrisiko führe dazu, dass oft unbegründete Einsprachen eingereicht würden.
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