In diesen Tagen wird immer wieder diskutiert, ob es fair war, die sogenannten AT1-Bonds zu löschen, während die Aktien geschont werden [AT1 = zusätzliches Tranche-1-Kapital]. Deshalb hier in aller Kürze ein Versuch, die Frage zu entschärfen. Naheliegend ist die Interpretation, Aktienkapital sei das erste Verlustpolster einer Unternehmung. Erst danach kämen die Schulden, beginnend mit nachrangigen, dann „normalen“, dann privilegierten. Die AT1-Bonds, als Schulden gesehen, kämen dann tatsächlich erst nach den Aktien „zur Kasse“. Richtiger ist es jedoch, AT1-Bonds als Versicherung zu sehen. Wenn das versicherte Ereignis eintritt, zahlt die Versicherung. Anders als be einer normalen Versicherung ist die Versicherungssumme schon zum voraus ausbezahlt. Der Grund: Wenn die Bank falliert,
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In diesen Tagen wird immer wieder diskutiert, ob es fair war, die sogenannten AT1-Bonds zu löschen, während die Aktien geschont werden [AT1 = zusätzliches Tranche-1-Kapital]. Deshalb hier in aller Kürze ein Versuch, die Frage zu entschärfen.
Naheliegend ist die Interpretation, Aktienkapital sei das erste Verlustpolster einer Unternehmung. Erst danach kämen die Schulden, beginnend mit nachrangigen, dann „normalen“, dann privilegierten. Die AT1-Bonds, als Schulden gesehen, kämen dann tatsächlich erst nach den Aktien „zur Kasse“.
Richtiger ist es jedoch, AT1-Bonds als Versicherung zu sehen. Wenn das versicherte Ereignis eintritt, zahlt die Versicherung. Anders als be einer normalen Versicherung ist die Versicherungssumme schon zum voraus ausbezahlt. Der Grund: Wenn die Bank falliert, will die Aufsichtsbehörde nicht den Versicherern nachrennen müssen, um das Geld einzutreiben.
Das Geld liegt also schon bei der Bank, aber die Versicherer haben eine „Quittung“ (den AT1-Bond) erhalten: Tritt während der Laufzeit das versicherte Ereignis nicht ein, bekommen sie gegen diese Quittung ihr Geld zurück.
Interpretiert man die AT1-Bonds als Versicherung, wird klar, dass es nicht unfair ist, dass die Versicherung zahlen muss, bevor die Aktien gelöscht werden. Brennt das Bankgebäude nieder, kommt auch niemand auf die Idee, die Aktionäre und Aktionärinnen müssten zuerst bezahlen und erst danach die Feuerversicherung.
Soweit relativ einfach. Nur, wie immer bei einer Versicherung, lautet die entscheidende Frage: Was ist das versicherte Ereignis? Feuer und Hagelschlag sind einigermassen objektiv feststellbar. Nicht so, die Veränderungen im Zustand einer Bank. Ein Unterschreiten der Eigenmittelquote von x Prozent? Hängt von der Bewertung von Tausenden von Positionen durch die Bank, das Revisorat und die Aufsicht ab? Ausserordentliche Liquiditätshilfe durch die Notenbank? Ist beobachtbar, aber kein exogenes Ereignis. Dito eine Sanierungsmassnahme der Aufsicht. Schlitzohrige Behörden könnten durch ihre Massnahmen die Löschung der AT1-Bonds aktiv auszulösen.
Kurz: Das Problem ist nicht die (in den Emissionsprospekten klar vorgesehene) Löschung der AT1-Bonds bei Schonung des Aktionariats. Das Problem, und einiges Juristenfutter, liegt in der Definition des „Triggers“, der die Löschung auslöst.
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