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Der ungeborene Bericht

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Die Behörden verwarfen eine ordentliche Behandlung der Credit Suisse (konkret: eine Zwangssanierung) mit der Begründung, dies wäre nicht möglich gewesen. Ein Blick in die Berichte der FINMA wecken Zweifel. Unter dem Titel „Notfallplanung bei systemrelevanten Banken“ berichtete die FINMA im Jahresbericht 2020 (S. 66): Die FINMA beurteilte die Notfallpläne der beiden Grossbanken von 2020 als umsetzbar. Die Credit Suisse erfüllt die gesetzlichen Vorgaben wie bereits im Vorjahr vollständig. Im Folgejahr heisst es unter demselben Titel im Jahresbericht 2021 (S. 58): Die FINMA beurteilte die Notfallpläne der Schweizer Einheiten von UBS und Credit Suisse im Jahr 2021 als umsetzbar. Die Credit Suisse erfüllte die gesetzlichen Vorgaben wie bereits in den Vorjahren vollständig. Die

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Die Behörden verwarfen eine ordentliche Behandlung der Credit Suisse (konkret: eine Zwangssanierung) mit der Begründung, dies wäre nicht möglich gewesen. Ein Blick in die Berichte der FINMA wecken Zweifel.

Unter dem Titel „Notfallplanung bei systemrelevanten Banken“ berichtete die FINMA im Jahresbericht 2020 (S. 66): Die FINMA beurteilte die Notfallpläne der beiden Grossbanken von 2020 als umsetzbar. Die Credit Suisse erfüllt die gesetzlichen Vorgaben wie bereits im Vorjahr vollständig. Im Folgejahr heisst es unter demselben Titel im Jahresbericht 2021 (S. 58): Die FINMA beurteilte die Notfallpläne der Schweizer Einheiten von UBS und Credit Suisse im Jahr 2021 als umsetzbar. Die Credit Suisse erfüllte die gesetzlichen Vorgaben wie bereits in den Vorjahren vollständig.

Die Recovery-(Rettungs)-Pläne waren also ok. Die CS hat sogar für die gute Umsetzung einen Rabatt bekommen. Bei den Resolution-(Auflösungs-)Plänen fehlte anscheinend auch nicht viel. Im Resolution-Bericht der FINMA vom März 2021 liegt die CS bei den meisten Anforderungen im grünen Bereich, Tendenz sogar noch aufwärts (Bild unten).

Was hat denn noch gefehlt, fragt man sich, damit die CS weitestgehend aufgrund ordentlichem Rechts, d.h. den bankengesetzlichen Regeln zur (Zwangs-)Sanierung hätte gerettet werden können? Waren die beiden verbleibenden gelben Felder so entscheidend? Und hätte die dort vorhandenen Probleme nicht mit viel weniger Notrecht gelöst werden können?

Die Antwort stünde in dem aktuell fälligen neuen Resolution-Bericht der FINMA. Angesichts der neuesten Ereignisse ist dieser noch nicht erschienen. Er liegt aber mit Sicherheit vor, vielleicht sogar in der bis letzte Woche vermeintlich definitiven Fassung. Dieser Bericht wäre von grösstem Interesse. Er würde zeigen, wie die FINMA die Resolutionspläne der CS bis vor einer Woche beurteilte, was noch fehlte und warum. Dies würde uns helfen zu verstehen, warum die notrechtliche Zwangsübung vom 19. März gewählt wurde. Wenn die FINMA Zivilcourage zeigen will, veröffentlicht sie deshalb den endgültigen Bericht zusammen mit der bis dahin (also am 18. März) gültigen Entwurfsversion.

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Urs Birchler
Professor für Banking am Institut für Banking und Finance (IBF) an der Universität Zürich. Doktorat in Volkswirtschaftslehre; mehrjährige Tätigkeit als Direktionsmitglied bei der Schweizerischen Nationalbank, einschliesslich Vertretung der SNB im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht; Aufbau und Leitung der Research Task Force des Basler Ausschusses. Forschungsschwerpunkte: Banken, Finanzmärkte, Regulierung, Informationsökonomik.

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