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Finma ruft Vermögensverwalter zur Einreichung des Lizenzgesuchs auf

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Ende Jahr endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Bis jetzt haben viele Institute noch kein Gesuch eingereicht. Nun ruft die Finma dazu auf, das Gesuch bis zum 30. Juni 2022 bei einer Aufsichtsorganisation einzureichen.

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Ende Jahr endet die Übergangsfrist für die Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees. Bis jetzt haben viele Institute noch kein Gesuch eingereicht. Nun ruft die Finma dazu auf, das Gesuch bis zum 30. Juni 2022 bei einer Aufsichtsorganisation einzureichen.

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