Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat dem Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung einstweilen stattgegeben, wie aus der Verfügung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Dies, weil der Inhalt des Plakats und Inserats des Egerkinger Komitees "zur aktuellen Zeit eine Persönlichkeitsverletzung als zumindest ausreichend wahrscheinlich erscheinen lässt". Überdies würden die Fotos von FDP-Präsidentin und Nationalrätin Petra Gössi, Fraktionschef Beat Walti (ZH) und den Nationalräten Christian Wasserfallen (BE) und Christa Markwalder (BE) offenbar ohne Zustimmung in der Öffentlichkeit verwendet. Aufgrund des direkten Bezugs zu den eidgenössischen Wahlen stehe zudem mit ausreichender Sicherheit fest, dass die besondere Dringlichkeit gegeben sei, hält das Gericht
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Das Bezirksgericht Andelfingen ZH hat dem Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Verfügung einstweilen stattgegeben, wie aus der Verfügung hervorgeht, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Dies, weil der Inhalt des Plakats und Inserats des Egerkinger Komitees "zur aktuellen Zeit eine Persönlichkeitsverletzung als zumindest ausreichend wahrscheinlich erscheinen lässt".
Überdies würden die Fotos von FDP-Präsidentin und Nationalrätin Petra Gössi, Fraktionschef Beat Walti (ZH) und den Nationalräten Christian Wasserfallen (BE) und Christa Markwalder (BE) offenbar ohne Zustimmung in der Öffentlichkeit verwendet. Aufgrund des direkten Bezugs zu den eidgenössischen Wahlen stehe zudem mit ausreichender Sicherheit fest, dass die besondere Dringlichkeit gegeben sei, hält das Gericht fest.
Die Verfügung bedeutet, dass das Egerkinger Komitee Plakate, Inserate und andere Beiträge physisch oder digital vorläufig in keiner Art und Weise verbreiten darf. Bereits veröffentlichtes Material muss innerhalb von 24 Stunden aus dem Verkehr gezogen werden.
Auf dem vorübergehend verbotenen Wahlsujet steht "Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz". Grund für das Sujet ist, dass die FDP mitgeholfen hat, eine Motion der SVP zu versenken, die Massnahmen gegen die Ausbreitung eines radikalen Islams in der Schweiz gefordert hatte.
Das Komitee hat nun zehn Tage Zeit, beim Gericht in Andelfingen schriftlich zum Gesuch der FDP Stellung zu nehmen. Insbesondere muss es darlegen, welche Tatsachenbehauptungen es bestreitet. Dann entscheidet das Gericht definitiv.
Falls das Gericht die Klage der FDP am Ende gutheisst, droht dem Egerkinger Komitee eine Busse bis zu 10'000 Franken. Das Egerkinger Komitee steht auch hinter der Anti-Minarett- und der Burka-Initiative.
(SDA)