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Die Bundeswehr soll 120.000 neue Sturmgewehre bekommen. Eine entsprechende Ausschreibung läuft seit Jahren, derzeit sieht es gut aus für die Waffenfirma Heckler & Koch. Ein Patentstreit am Rande dieser Ausschreibung ist nun beigelegt.
Vor dem Hintergrund eines Großauftrages der Bundeswehr haben die Waffenfirma Heckler & Koch und der US-amerikanische Magazinhersteller Magpul einen Patentstreit beigelegt.
Die Parteien seien sich einig, dass H&K ein selbst entwickeltes Magazin in Großbritannien und in EU-Staaten anbieten und verkaufen könne, und zwar „insbesondere als Bestandteil der derzeit laufenden Sturmgewehr-Ausschreibung“ des Bundeswehr-Beschaffungsamtes, teilte die Waffenschmiede aus Oberndorf bei Stuttgart mit. Details zur Einigung wurden nicht genannt.
Der Verweis auf die Sturmgewehr-Ausschreibung verdeutlicht die Bedeutung der juristischen Auseinandersetzung. Denn es stand die Frage im Raum, ob der deutsche Fabrikant im Rahmen eines Großauftrags des Bundes über 120.000 neue Sturmgewehre ein Produkt anbietet, das patentrechtliche Mängel hat. Ein Gutachten des Bundes kam zwar zu dem Schluss, dass dem nicht so ist. Um allerletzte juristische Bedenken auszuräumen, reichte H&K im vergangenen Jahr aber eine „negative Feststellungsklage“ beim Düsseldorfer Landgericht ein. Damit wollte der deutsche Hersteller gerichtlich bestätigt bekommen, dass er in Sachen Patent eine weiße Weste hat.
Doch zu einer Gerichtsentscheidung kommt es nun gar nicht, weil sich die Waffenschmiede und der amerikanische Zulieferer außergerichtlich geeinigt haben. Damit ist klar, dass Magpul bezüglich des Magazins von Heckler & Koch keine patentrechtlichen Ansprüche stellt.
Der Sturmgewehr-Großauftrag des Bundes ist wichtig für Heckler & Koch. So ein Auftrag ist auch als Referenz gegenüber anderen Staaten von Bedeutung – er dient gewissermaßen als Aushängeschild, damit andere Kunden das Gewehr ebenfalls kaufen. Derzeit hat H&K gute Karten im Rennen um den Auftrag. Der unterlegene Wettbewerber C.G.Haenel zieht allerdings juristisch alle Register. Am kommenden Mittwoch verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf, ob Haenel definitiv ausgeschlossen bleibt vom laufenden Vergabeverfahren oder wieder mitmachen darf. Bliebe Haenel ausgeschlossen, hätte Heckler & Koch den Auftrag so gut wie sicher. (dpa/red)