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Bundessozialgericht fordert finanziellen Druck für Ungeimpfte

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Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, will den finanziellen Druck auf ungeimpfte Deutsche erhöhen, um sie zur Corona-Impfung zu motivieren. Betroffen wären viele Millionen Menschen.

Rainer Schlegel, der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), spricht sich dafür aus, ungeimpfte Corona-Patienten in angemessener Höhe an den Kosten ihrer Behandlung im Krankenhaus zu beteiligen. Am Dienstag äußerte er sich dazu im Jahrespressegespräch des Bundesgerichts in Kassel, das pandemiebedingt als Videokonferenz stattfand. Er selbst würde eine solche Beteiligung befürworten, sagte Deutschlands höchster Sozialrichter auf Nachfrage.

Wie hoch der Betrag oder der Anteil sein soll, den ein ungeimpfter Corona-Patient tragen sollte, sei allerdings unterschiedlich und würde von Fall zu Fall variieren.

Das richtet sich immer nach den individuellen Verhältnissen, sollte dem Versicherten aber auch weh tun“, sagte Schlegel.

Finanzieller Druck

Schlegel schätzt die Gesamtkosten bei durchschnittlich zehn Behandlungstagen auf einer Intensivstation samt Beatmung auf 60.000 bis zu 200.000 Euro. Da die meisten Bürger kaum so ein hohes Vermögen besitzen, könnte eine nach dem BSG-Präsidenten individuelle schmerzvolle Beteiligung für die meisten der finanzielle Ruin bedeuten.

Schlegel beabsichtigt mit seinem Vorschlag, den Druck auf die Ungeimpften zu erhöhen, damit sie sich doch noch für eine Corona-Impfung entscheiden. Laut den aktuellen Daten sind noch etwa 24 Prozent der Deutschen nicht geimpft. Das entspricht knapp 20 Millionen Menschen.

Je nachdem, wie ein Mensch als ‚ungeimpft‘ definiert wird, könnte diese Regelung bei Umsetzung weit mehr Bürger betreffen. So könnten auch beispielsweise nur Menschen mit Booster-Impfung als geimpft betrachtet werden. Da sich derzeit etwa 47 Prozent noch nicht für eine Auffrischungsimpfung entschieden haben, würde sich die Anzahl der an einer möglichen Kostenbeteiligung betroffenen Personen auf knapp 40 Millionen verdoppeln. (mf)



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