Ändern sich die Gegebenheiten in der EU oder anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung wieder, lässt sich die Massnahme ausser Kraft setzen. Der Bundesrat gibt sich überzeugt, dass die Schweiz die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung in der EU erfüllt und strebt eine unbefristete Börsenäquivalenz an.
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