Leistungen für Hinterlassene sollen sich neu an der Betreuungs- und Erziehungszeit ausrichten. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder auch länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Erhalten sollen diese Leistungen alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand.
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Leistungen für Hinterlassene sollen sich neu an der Betreuungs- und Erziehungszeit ausrichten. Ausbezahlt werden sollen sie bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes oder auch länger, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird. Erhalten sollen diese Leistungen alle Eltern, unabhängig vom Zivilstand.