Zweites Standbein der AHV-Reform ist der Zuschuss aus der Mehrwertsteuer für die erste Säule. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz steigt am 1. Januar 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen wird von 3,7 auf 3,8 Prozent angehoben und der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent.
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Zweites Standbein der AHV-Reform ist der Zuschuss aus der Mehrwertsteuer für die erste Säule. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz steigt am 1. Januar 2024 von 7,7 auf 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen wird von 3,7 auf 3,8 Prozent angehoben und der reduzierte Satz von 2,5 auf 2,6 Prozent.