Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA. Die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA erachtet den Vorschlag eines Vermögensverwaltungsgesetzes des sgv, VSV und des SRO-Forums als kontraproduktive Sonderlösung, die international anerkannten Standards widerspricht und die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Schweizer Finanzplatzes gefährdet. An ihrer Medienkonferenz vom 7. April haben der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) und das Forum SRO einen (Gegen-) Vorschlag für ein Vermögensverwaltungsgesetz präsentiert. Dieser will die sogenannten unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) der längst fälligen prudenziellen Aufsicht sowie den sektorübergreifenden Verhaltenspflichten, welche mit FIDLEG/FINIG vorgeschlagen werden, entziehen. „Eine derartige Sonderlösung widerspricht dem angestrebten Ziel der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Inland („Level Playing Field“). Das vorgeschlagene Aufsichtskonzept steht ferner im Gegensatz zu anerkannten internationalen Standards und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Zudem wird mit der Präsentation eines solchen Vorschlags nur wenige Tage vor den Debatten in der WAK des Ständerates versucht, die Glaubwürdigkeit des demokratischen Meinungsbildungsprozesses zu untergraben.
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Die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA erachtet den Vorschlag eines Vermögensverwaltungsgesetzes des sgv, VSV und des SRO-Forums als kontraproduktive Sonderlösung, die international anerkannten Standards widerspricht und die Wettbewerbsfähigkeit des ganzen Schweizer Finanzplatzes gefährdet.
An ihrer Medienkonferenz vom 7. April haben der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) und das Forum SRO einen (Gegen-) Vorschlag für ein Vermögensverwaltungsgesetz präsentiert. Dieser will die sogenannten unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) der längst fälligen prudenziellen Aufsicht sowie den sektorübergreifenden Verhaltenspflichten, welche mit FIDLEG/FINIG vorgeschlagen werden, entziehen. „Eine derartige Sonderlösung widerspricht dem angestrebten Ziel der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im Inland („Level Playing Field“). Das vorgeschlagene Aufsichtskonzept steht ferner im Gegensatz zu anerkannten internationalen Standards und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Zudem wird mit der Präsentation eines solchen Vorschlags nur wenige Tage vor den Debatten in der WAK des Ständerates versucht, die Glaubwürdigkeit des demokratischen Meinungsbildungsprozesses zu untergraben. Der Vorschlag ist daher mit aller Deutlichkeit abzulehnen“, erklärt Markus Fuchs, Geschäftsführer der SFAMA.
Keine Sonderlösung für unabhängige Vermögensverwalter
Ein zentrales Thema im Zusammenhang mit der FIDLEG/FINIG-Vorlage ist die Frage der Regulierung der UVV. Anders als dies in anderen führenden Finanzplätzen der Fall ist, unterstehen diese in der Schweiz heute weder einer Bewilligungs- noch einer Aufsichtspflicht. Einzig im Rahmen des Geldwäschereigesetzes (GwG) besteht eine gewisse Überwachung durch sogenannte Selbstregulierungsorganisationen (SRO). „Die Schweiz liegt damit weit hinter den internationalen Standards in diesem Bereich. Sie setzt sich damit zunehmend internationaler Kritik aus und riskiert dabei ihre Glaubwürdigkeit“, sagt Markus Fuchs. Mit dem FINIG sollen nun endlich alle Vermögensverwalter einer prudenziellen Aufsicht unterstellt werden. Diese Massnahme ist überfällig und wird von der überwiegenden Mehrheit der Schweizer Vermögensverwaltungsindustrie begrüsst. Mit dem FIDLEG sollen zudem alle Finanzdienstleister einheitlichen Verhaltensregeln unterstellt werden, so wie dies auch international üblich ist.
Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
Neben der Verbesserung des Kundenschutzes sind die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes und die Schaffung eines „Level Playing Field“ die Kernanliegen der Vorlage FIDLEG/FINIG. Es sollen gleich lange Spiesse für alle Finanzdienstleister gelten. Künftig sollen alle Vermögensverwaltungskunden den gleichen Schutz geniessen, unabhängig davon, wie ihr Vermögensverwalter organisiert ist. Dazu gehört auch, dass alle Vermögensverwalter einer angemessenen Aufsicht unterstellt werden. Selbstverständlich sind Aufsichtsintensität und Regulierungsanforderungen an das Risikoprofil der einzelnen Bewilligungsträger anzupassen. Dies ist auch im FINIG so vorgesehen.
Der globale Markt bietet für den Schweizer Finanzplatz grosses Potenzial. Grundvoraussetzung der Exportfähigkeit von Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkten ist jedoch, dass das Schweizer Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Standards ist. Neben angemessenen Verhaltensregeln, welche im FIDLEG vorgesehen sind, gehört dazu auch eine anerkannte Aufsicht über alle Vermögensverwalter. Das FINIG stellt diese sicher. Markus Fuchs betont: „Nur wenn beide Aspekte – also die Verhaltenspflichten (FIDLEG) und die Aufsicht über die bisher nicht beaufsichtigten Vermögensverwalter (FINIG) – künftig im Schweizer Finanzmarktrecht verankert werden, ist die Schweiz tatsächlich im Einklang mit diesen Standards und fit für den Export“.
Autor: jog