Allerdings zeigen Erhebungen, dass zurzeit nur ein kleiner Teil der Pensionskassen den gesetzlichen Koordinationsabzug verwendet. Laut dem Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PWC) sind es 12 Prozent, gemäss Raiffeisen 11 Prozent. Die anderen Vorsorgeeinrichtungen «nutzen schon heute ihren Gestaltungsfreiraum im Interesse ihrer Destinatäre», schreibt PWC. So betrachtet erscheint die BVG-Reform eher als Evolution, nicht als Revolution des Schweizer Vorsorgesystems.
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Allerdings zeigen Erhebungen, dass zurzeit nur ein kleiner Teil der Pensionskassen den gesetzlichen Koordinationsabzug verwendet. Laut dem Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers (PWC) sind es 12 Prozent, gemäss Raiffeisen 11 Prozent. Die anderen Vorsorgeeinrichtungen «nutzen schon heute ihren Gestaltungsfreiraum im Interesse ihrer Destinatäre», schreibt PWC. So betrachtet erscheint die BVG-Reform eher als Evolution, nicht als Revolution des Schweizer Vorsorgesystems.