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Der Verwaltungsrat hatte in einer Stellungnahme vom März die beiden ersten Traktanden zur Annahme empfohlen, mit der Begründung, dass ein möglicher «Reverse Merger», also eine umgekehrte Übernahme, eine gute Alternative zur Liquidation darstellen könnte. Die Einführung einer Opting-Out Klausel lehnte er hingegen ab.
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Der Verwaltungsrat hatte in einer Stellungnahme vom März die beiden ersten Traktanden zur Annahme empfohlen, mit der Begründung, dass ein möglicher «Reverse Merger», also eine umgekehrte Übernahme, eine gute Alternative zur Liquidation darstellen könnte. Die Einführung einer Opting-Out Klausel lehnte er hingegen ab.
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Der Verwaltungsrat hatte in einer Stellungnahme vom März die beiden ersten Traktanden zur Annahme empfohlen, mit der Begründung, dass ein möglicher «Reverse Merger», also eine umgekehrte Übernahme, eine gute Alternative zur Liquidation darstellen könnte. Die Einführung einer Opting-Out Klausel lehnte er hingegen ab.