Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und machte deutlich, dass auch unter 80-Jährige eine Ausnahme beantragen könnten. "Schon heute können Menschen ja - egal ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind - bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach dem bestehenden Recht nötig wäre, aber eine unbillige Härte bedeuten würde", sagte er. "Und da werden häufig Ausnahmen für Menschen über 80 gemacht. Daher werden sie jetzt quasi pauschal von der Antragspflicht befreit. Für alle anderen, also auch für den 79-Jährigen, bleibt die Möglichkeit, konkret eine Ausnahme zu beantragen."
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Habeck wies den Vorwurf der Willkür zurück und machte deutlich, dass auch unter 80-Jährige eine Ausnahme beantragen könnten. "Schon heute können Menschen ja - egal ob sie 35, 50 oder 80 Jahre alt sind - bei den Landesbehörden einen Antrag stellen, wenn ein Heizungstausch nach dem bestehenden Recht nötig wäre, aber eine unbillige Härte bedeuten würde", sagte er. "Und da werden häufig Ausnahmen für Menschen über 80 gemacht. Daher werden sie jetzt quasi pauschal von der Antragspflicht befreit. Für alle anderen, also auch für den 79-Jährigen, bleibt die Möglichkeit, konkret eine Ausnahme zu beantragen."