Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug können sich über einen Entlastungszuschuss vom Staat freuen. Die Länder übernehmen die Auszahlung an die Geringverdiener. Die Auszahlungszeitpunkte variieren dabei. Der von der Bundesregierung im März beschlossene Heizkostenzuschuss wird ab jetzt bundesweit ausgezahlt. „Er geht an 710.000 Haushalte in ganz Deutschland“, sagte die Ministerin für Wohnen und Bauen, Klara Geywitz (SPD), am Montag der Nachrichtenagentur AFP. „Ich freue mich sehr.“ Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen. Maßnahme des Entlastungspaketes „Die
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Der von der Bundesregierung im März beschlossene Heizkostenzuschuss wird ab jetzt bundesweit ausgezahlt. „Er geht an 710.000 Haushalte in ganz Deutschland“, sagte die Ministerin für Wohnen und Bauen, Klara Geywitz (SPD), am Montag der Nachrichtenagentur AFP. „Ich freue mich sehr.“
Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeldbezug bekommen einmalig 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen wie etwa Bafög bekommen.
Maßnahme des Entlastungspaketes
„Die gestiegenen Energiekosten machen gerade jenen zu schaffen, die jeden Cent mehrfach umdrehen müssen“, sagte Geywitz AFP. „Der Zuschuss kann eine Unterstützung sein und ist eine der ersten Maßnahmen im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung mit Beginn des Jahres gewesen.“
Zuständig für die Auszahlung sind die Länder – einen gemeinsamen Auszahlungstermin gibt es daher nicht. Rheinland-Pfalz hat nach Angaben der Ministerin am 15. Juni als erstes Bundesland den Zuschuss ausgezahlt. Die meisten Bundesländer wollen das Geld nach eigenen Angaben zwischen Juni und September überweisen, wie eine Sprecherin von Geywitz mitteilte.
Im Juli etwa ist den Angaben zufolge die Auszahlung in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geplant, im August dann in Berlin, Schleswig-Holstein und Hessen. Baden-Württemberg gibt als Termin das dritte Quartal von August bis Ende Oktober an, Hamburg, das Saarland und Sachsen den September. Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen machten noch keine genauen Angaben zum Zeitpunkt.
„Organisatorische Herausforderung“
Die Umsetzung des Beschlusses aus dem Koalitionsvertrag sei für Länder und Kommunen „durchaus eine organisatorische Herausforderung gewesen“, würdigte die Ministerin. „Mit Blick auf die Menschen, die diesen Zuschuss brauchen, haben wir sie jedoch gemeinsam gut gemeistert.“
Der Bundestag hatte das entsprechende Gesetz im März gebilligt, der Bundesrat dann Anfang April. Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. (afp/mf)